Südwesten

Rettungsdienst reißt oft 15-Minuten-Frist

Rettungswagen und Notarzt in Baden-Württemberg brauchen in der Mehrzahl der Regionen länger als die vorgegebene Viertelstunde.

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STUTTGART. Baden-Württemberg ist bei der Einhaltung der Hilfsfristen in den vergangenen Jahren nicht vorangekommen - im Gegenteil. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der CDU im Landtag hervor.

Nach der gesetzlichen Vorgabe gilt im Südwesten die sogenannte doppelte Hilfsfrist: Rettungswagen (RTW) und Notarzt sollen möglichst nach zehn, höchstens nach 15 Minuten am Einsatzort sein. Dieses Ziel soll in 95 Prozent der Einsätze erreicht werden.

Im vergangenen Jahr ist der Rettungswagen nur in 15 von landesweit 37 Dienstbereichen binnen 15 Minuten vor Ort gewesen. Notärzte haben sogar nur in sechs Rettungsdienstbereichen die Hilfefrist eingehalten.

In Stuttgart wurde diese Zielvorgabe im Falle des RTW am häufigsten eingehalten (96,7 Prozent), in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis wird am häufigsten die Latte gerissen (89,5 Prozent). Als beunruhigend kann gelten, dass der RTW im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2008 deutlich seltener in einer Viertelstunde seinen Einsatzort erreicht hat.

In 25 der 37 Dienstbereiche hat sich die Einhaltung der Hilfsfrist verschlechtert, in zehn Regionen verbesserte sie sich. In Biberach, Karlsruhe, Lörrach, Neckar-Odenwald-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis und Zollernalbkreis sinkt die Zielerreichung sogar um drei Prozentpunkte oder mehr.

Für die Landesregierung zeigen die Zahlen, dass beim Rettungsdienst "ständig nachgesteuert werden muss". Durch die demografische Entwicklung gerade auf dem Land werde der Rettungsdienst in Zukunft "noch mehr als bisher" gefordert. Das gilt vermutlich auch für die Zahl der Einsätze: Sie ist seit 2004 um 74 Prozent auf zuletzt 785.000 gestiegen. (fst)

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