Freiheitsentziehung

Richter befassen sich mit Fixierung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag über die Fixierung von Patienten in psychiatrischen Kliniken. Rechtlich interessant: Gibt es eine Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung?

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt ab Dienstag über Fixierungen während Unterbringungen in psychiatrischen Kliniken. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Notwendigkeit und Häufigkeit solcher Fixierungen.

Rechtlich interessant ist zudem der Aspekt, dass Untergebrachte ohnehin ihrer Freiheit beraubt sind und die Fixierung daher zu einer "Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung" führt.

Was ist die Rechtsgrundlage?

Zwei Tage nehmen sich die Karlsruher Verfassungshüter Zeit, um das Problem anhand von zwei Verfassungsbeschwerden zu erörtern. Im ersten Fall geht es um eine Sieben-Punkte-Fixierung an Armen, Beinen, Bauch, Brust und Stirn.

Der Beschwerdeführer war in Bayern für zwölf Stunden zwangseingewiesen worden und währenddessen auf ärztliche Anordnung für acht Stunden entsprechend fixiert worden. Der Mann meint, hierfür habe es keine Rechtsgrundlage gegeben. Er fordert daher Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der zweite Beschwerdeführer war in Baden-Württemberg in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Ärzte hatten dort mehrfach eine Fünf-Punkte-Fixierung an Armen, Beinen und Bauch angeordnet.

Beide Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit. Sie machen geltend, die Fixierungen hätten als freiheitsentziehende Maßnahme von einem Richter genehmigt werden müssen. Zudem fehle es an einer klaren, die Voraussetzungen einer Fixierung regelnden Rechtsgrundlage.

Eigene Maßstäbe?

Das Bundesverfassungsgericht wird daher die Rechtsgrundlagen prüfen. Zudem wird es erörtern, ob der Richtervorbehalt für Freiheitsentziehungen auch für Zwangsuntergebrachte gilt. Die Freiheitsentziehung gilt als schwerste Form der Freiheitsbeschränkung.

Nach bisheriger Karlsruher Rechtsprechung setzt sie voraus, dass die Bewegungsfreiheit "nach jeder Richtung hin aufgehoben wird". Bei Untergebrachten stellt sich daher die Frage, ob die Fixierung als "Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung" eigenen Maßstäben unterliegt. (mwo)

Bundesverfassungsgericht:

Az.: 2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken