GBA

Richtlinie für Transplantation wird geändert

Die Transplantationsrichtlinie wird geändert. Zukünftig müssen Transplantationszentren vollständig dokumentieren, gab der GBA-Vorsitzende Josef Hecken bekannt. Diese 100-Prozent-Regel wird bislang nicht überall erfüllt. Die Patientenvertreter wollen noch mehr und werden einen eigenen Änderungsantrag vorlegen.

Veröffentlicht:

BERLIN (af). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verlangt künftig von den Transplantationszentren, alle Organverpflanzungen vollständig zu dokumentieren. Über die 100-Prozent-Regel seien sich die Partner in der Selbstverwaltung trotz strittiger Diskussion letztendlich einig gewesen. sagte der unparteiische Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken.

Eine geringere Dokumentationsquote hätte den Anschein erwecken können, hier solle ein Einfallstor für Verschleierung oder Vertuschung geschaffen werden.

Kliniken drohen Sanktionen

Die Transplantationsrichtlinie werde dementsprechend geändert, teilte Hecken am 16. August mit. Kliniken, die diese von der Selbstverwaltung einstimmig beschlossene Vorgabe missachten, müssen dann mit einem Abschlag von 2500 Euro je Fall auf die DRG rechnen.

Bei Dokumentationsverstößen in allen anderen Indikationen solle es bei einem Abzug von 150 Euro bleiben, sagte Hecken.

Bislang liege die Dokumentationsquote je nach Transplantationszentrum zwischen 92 und 96 Prozent. Hecken räumte ein, dass die Vorgänge in Regensburg und Göttingen auch mit einer 100-prozentigen Dokumentation nicht hätten verhindert werden können.

"Fehlende Dokumentation technisch bedingt"

Gründe für fehlende Dokumentationen seien technisch bedingt, erklärte der Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Bernd Metzinger. Einige Daten von Patienten, die nach einer Transplantation noch viel Zeit stationär in einer Klinik verbringen müsste, würden jeweils automatisch gelöscht.

"An dem Problem arbeiten wir", sagte Metzinger. Im Zuge des Transplantationsskandals laut gewordene Vorwürfe, in den Zentren werde zu wenig dokumentiert, wies Metzinger zurück.

Die Patientenvertretung wird im September einen eigenen Antrag zur Änderung der Transplantationsrichtlinie vorlegen. Dies hat die Patientenvertreterin im GBA, Hannelore Loskill, angekündigt. Einzelheiten nannte sie nicht.

Loskill deutete an, dass die nun beschlossene Pflicht zur vollständigen Dokumentation zwar richtig sei, dass man aber seitens des GBA noch mehr tun könnte.

Das unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck, signalisierte Unterstützung für den zu erwartenden Vorstoß der Patientenvertretung.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Belastungsfähigkeit verbessern

Regelmäßig in die Sauna – hilft das bei Herzinsuffizienz?

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken