Coronavirus
SARS-CoV-2: Krisenstab verbietet Export medizinischer Schutzausrüstung
Die Bundesregierung zieht wegen fehlender Schutzausrüstung die Notbremse. Das Spahn-Ministerium übernimmt zentral die Beschaffung dieser Artikel für Praxen und Kliniken.
Veröffentlicht:Berlin. Die durch die Ausbreitung des Coronavirus zunehmend knapper werdende Schutzausrüstung für Ärzte und Pflegekräfte ruft die Bundesregierung auf den Plan. Der gemeinsame Krisenstab von Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium hat am Dienstagabend ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung beschlossen.
Das Bundesgesundheitsministerium soll die betreffenden Artikel zudem zentral für Arztpraxen, Krankenhäuser sowie für Bundesbehörden beschaffen. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwochvormittag mit.
Darüber hinaus wird der Export von Atemmasken, Handschuhen oder Schutzanzügen ins Ausland ab sofort untersagt. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.
Anordnung gilt ab sofort
Der Krisenstab empfiehlt ferner, dass Bundesbürger im europäischen Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen. Damit wird entschieden, dass die deutschen Urlauber, die in einem Hotel auf Teneriffa in Quarantäne sind, nicht vor dem 10. März zurückkehren dürfen.
Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass auf Kreuzfahrtschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern verstärkt werden. Die Länder sollen entsprechende Kontaktpersonen benennen.
Der Krisenstab trifft sich am Donnerstag zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung. Der Krisenstab wurde nach dem Pandemieplan zur Bekämpfung des Coronavirus gegründet. (hom)