Patientenvertreter fordern
Schneller über neue Kassenleistungen entscheiden
Oft dauert es Jahre, bis im GBA entschieden ist, ob neue Untersuchungsmethoden und Therapien von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe mahnt an, aufs Tempo zu drücken.
Veröffentlicht:BERLIN. GKV-Versicherte sollen nach dem Willen eines führenden Patientenvertreters einen rascheren Zugang zu Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten erhalten.
„Wir brauchen hier Reformen“, sagte der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, Martin Danner, der dpa in Berlin.
So müsse der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), der über die Aufnahme medizinischer Leistungen in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, stärker an Fristen gebunden werden.
Danner begrüßte im Grundsatz einen Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der neue GKV-Leistungen ganz ohne GBA-Beschluss durchdrücken können möchte – etwa die Fettabsaugung. Dieses Vorhaben wird von vielen kritisiert, auch vom Koalitionspartner SPD.
System lähmt sich
Danner, dessen Organisation chronisch kranke und behinderte Menschen und ihre Angehörigen vertritt, kritisierte, die im GBA vertretenen Organisationen hätten teils riesige Apparate geschaffen.
Dies führe immer wieder zur Lähmung des Systems. Zugleich forderte er, dass Patientenvertreter stärker beteiligt werden müssten, wenn Methoden ohne die bisher üblichen, oft langwierigen Prüfungen des Ausschusses Patienten erreichen sollen.
Die Verfahren im Bundesausschuss dauern oft Jahre. So stellte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits 2006 den Antrag, dass Untersuchungen im PET-CT zur Kassenleistung auch im ambulanten Bereich wird.
In einem der dpa vorliegenden Brief an den SPD-Gesundheitsexperten Professor Karl Lauterbach warnt die BAG Selbsthilfe davor, dass der Ausschuss im Fall der PET-CT seine Klärungsversuche ganz einstellen werde. Dies sei ein „Systemversagen“.
Weitere Beispiele: Die Beratungen über die neuropsychologische Therapie gegen Beeinträchtigung von Gehirnfunktionen dauerten acht Jahre. Beratungen über einen Antrag der Kassen von 2013, bestimmte Brustkrebstests zur Kassenleistung zu machen, sind bis 2023 ausgesetzt.
"Weiter so kann nicht die Lösung sein"
Danner erläuterte, oft hätten einzelne Krankenkassen und Krankenhäuser ein Interesse daran, durch das Angebot bestimmter Leistungen im Wettbewerb um Versicherte zu punkten. Deshalb würden sie oft nicht wollen, dass die Krankenversicherung generell bestimmte Leistungen bezahlt.
In seinem Brief an Lauterbach schreibt Danner: „Aus Sicht der gesetzlich Versicherten kann ein „Weiter so“ jedenfalls nicht die Lösung sein.“ (dpa/ths)