Kommentar zu Anti-Terror-Plänen
Schweigepflicht in Gefahr?
Im September wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt, in gut einem Jahr steht die Bundestagswahl auf der Agenda.
Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich nun vorsorglich daran gemacht, mit markiger Rhetorik auf dem Feld von Law und Order zu punkten. Das halten im Augenblick eher Parteien wie die Alternative für Deutschland (AfD) und weitere rechte Gruppierungen besetzt.
Im Zuge einer möglichen Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze wird plötzlich eine Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht diskutiert. Offenbar gehen die Experten für innere Sicherheit davon aus, dass Ärzte und Psychotherapeuten bei der Betreuung von Flüchtlingen Anhaltspunkte für geplante Straftaten, also Anschlagsvorbereitungen, finden könnten.
Darüber sollen sie dann die Behörden informieren müssen.
Man darf gespannt sein, wie weit diese Pläne im Gesetzgebungsprozess kommen. Eigentlich wäre jede weitere Diskussion über eine Lockerung der Schweigepflicht überflüssig.
Das bestehende Recht reicht aus. Geht es um die Abwendung einer bevorstehenden Straftat, dürfen Ärzte auch heute schon die Schweigepflicht brechen. Sinnvoll wäre sicher eine bessere Aufklärung über die Spielräume, die Ärzte und Therapeuten an dieser Stelle haben.
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