Bereitschaftsdienst
Selbstständig im Notdienst: „Eine Lösung, mit der man leben kann“
Nach der Einigung über die Selbstständigkeit von Ärztinnen und Ärzten im Bereitschaftsdienst ist vor der Umsetzung in den KVen. Die Ausgestaltung der Nutzungsentgelte und der Sicherstellungspauschale wird entscheidend sein, wie leicht Bereitschaftsdienste besetzt werden können. Reaktionen von Verbänden, Krankenkassen und KVen.