Vor Bundestagsbeschluss zur Sterbebeihilfe
Seniorenverbände fordern Ausbau der Suizidprävention
Hilfe zur Unterstützung in suizidalen Krisen müsse leichter zugänglich sein als Hilfe zur Selbsttötung, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Den für diese Woche erwarteten Parlamentsbeschluss hält sie für übereilt.
Veröffentlicht:Berlin. Im Vorfeld der geplanten Entscheidung zur Suizidassistenz im Bundestag drängen Seniorenverbände auf einen Ausbau von Angeboten in den Bereichen Suizidprävention, Hospizarbeit und Palliativversorgung. „Hilfe zur Unterstützung in suizidalen Krisen muss leichter zugänglich sein als Hilfe zur Selbsttötung“, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) am Dienstag.
Vor der Abstimmung über die beiden Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz an diesem Donnerstag (6. Juli) habe der Gesetzgeber noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Suizidprävention zu verabschieden. Diese Forderung habe man auch in einem Schreiben an die Abgeordneten des Bundestags formuliert.
Umfassendes Schutzkonzept
Ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken müsse den Aus- und Aufbau regionaler und überregionaler suizidpräventiver Angebote umfassen, schreibt die BAGSO in ihrer Mitteilung. Zudem seien eine bundesweite Telefonnummer und eine Internetseite zu schaffen. Für Risikogruppen sowie junge und ältere Menschen müsse es spezielle präventive Angebote geben. Mehr als 40 Fachgesellschaften und bundesweit tätige Institutionen, darunter die BAGSO, hatten bereits 2022 „Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention“ veröffentlicht.
Die BAGSO kritisiert, dass die Entscheidung im Bundestag im Hauruckverfahren getroffen werden solle. „Trotz der Dringlichkeit, die Bedingungen für die Suizidassistenz klar zu regeln, muss eine solche weitreichende Entscheidung mit ausreichend Vorlauf erfolgen,“ sagte BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.
Der kurze Vorlauf und der Termin knapp vor der Sommerpause würden der „komplexen Debatte“ nicht gerecht. Sie erhöhten die Gefahr, dass eine Entscheidung zur Ausgestaltung der Suizidassistenz getroffen werde, die sich nicht genügend am Wert und der Würde des Lebens orientiere. (hom)