Krankenhaushygiene
Sepsis: Unionspolitiker kritisiert Tatenlosigkeit der Bundesregierung
Auf Anfrage der Unionsfraktion räumt das Bundesgesundheitsministerium ein, außer Kampagnen der BZgA gegen die Sepsis keine Pfeile im Köcher zu haben. Die Opfer der Krankenhauskeime werden auf 20.000 im Jahr geschätzt.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung sieht aktuell offenbar keinen Bedarf, gegen die andauernd hohen Zahlen von nosokomialen Infektionen und daher rührende Todesfälle vorzugehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion zum Thema „Prävention im Gesundheitssektor und Krankenhaushygiene in Deutschland“ hervor.
Nach wie vor sind nosokomiale Infektionen in Deutschland nicht meldepflichtig. Die Regierung schätze ihre Zahl auf zwischen 400.000 und 600.000 im Jahr. Etwa zwischen 15.000 und 20.000 Menschen stürben daran.
Regierung verweist auf Aktionsbündnis
Der CSU-Gesundheitspolitiker und Arzt Stephan Pilsinger kritisiert die Tatenlosigkeit der Regierung: „Rund 600.000 Infektionen mit Krankenhauskeimen jährlich, davon 20.000 Todesfälle - und die Bundesregierung lässt alles, wie es ist“, sagte Pilsinger der Ärzte Zeitung. Von den Kosten der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten hat das Gesundheitsministerium eigenen Aussagen zufolge keine Kenntnis.
Gleichwohl, so antwortet Gesundheitsstaatssekretärin und Hausärztin Sabine Dittmar (SPD) auf eine entsprechende Frage der Fraktion, plane die Regierung aktuell keine Kampagnen, die spezifisch auf eine besser Aufklärung der Patientinnen und Patienten in stationären Einrichtungen abzielten. Sie verweist auf die Kampagne „Deutschland erkennt Sepsis“ des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und weiterer Partner. Diese Aktion werde seit 2021 vom Gesundheitsministerium finanziell unterstützt.
Pilsinger spricht von „Arbeitsverweigerung“
Bei Fragen, wie die Bundesregierung sicherstellen wolle, dass erforderliche Infektionsschutzmaßnahmen in den Krankenhäusern tatsächlich umgesetzt würden und der niedergelassene Sektor einbezogen werden könne, verweist Dittmar auf die Zuständigkeit der Länder. „Die infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens fällt in die Zuständigkeit der Länder“, heißt es in ihrer Antwort.
Zudem informiere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in verschiedenen Sprachen zu Maßnahmen für den Gesundheitsschutz. Die Regierung nutze die ihr zur Verfügung stehenden Surveillance-Instrumente und informiere über das aktuelle Infektionsgeschehen. Empfehlungen konkret zu nosokomialen Infektionen erstelle die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Des Weiteren gebe es mit dem Hygiene-Förderprogramm auch ein Finanzierungsinstrument für die Beschäftigung von Hygienepersonal in den Krankenhäusern.
Auf Informationen der BZgA und die Zuständigkeit der Länder zu verweisen, grenze an „Arbeitsverweigerung“, empört sich Pilsinger. „In Deutschland sollen die Menschen ins Krankenhaus gehen können, um gesund zu werden, und nicht, um krank oder noch kränker zu werden.“ (af)