Analyse

So viele Mädchen sind genitalverstümmelt

Zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung hat eine Stiftung bekannt gegeben, wie viele Frauen davon betroffen sind – und wo der Eingriff noch praktiziert wird.

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Für Genitalverstümlungen werden manchmal einfachste Werkzeuge, wie eine Glasscherbe, verwendet.

Für Genitalverstümlungen werden manchmal einfachste Werkzeuge, wie eine Glasscherbe, verwendet.

© travelguide / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

WIEN. Rund 200 Millionen Mädchen und junge Frauen sind, laut der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW), weltweit Opfer von Genitalverstümelung. Die massive Menschenrechtsverletzung ist nach Angaben DSW in rund 30 Ländern vor allem Afrikas und des Mittleren Ostens, aber auch Asiens verbreitet.

So sind laut UN mehr als 70 Prozent aller äthiopischen Mädchen und Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren Opfer von Genitalverstümmelung geworden. Etwa ein Drittel davon wurde vor dem 15. Lebensjahr beschnitten. Mehr als die Hälfte der genitalverstümmelten Mädchen und Frauen leben in drei Ländern: Indonesien, Ägypten und Äthiopien.

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Verschiedene Ausprägungen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt verschiedene Formen der Verstümmelung an. Diese reichen von einer teilweisen Entfernung der Klitoris bis hin zur Entfernung der inneren und äußeren Schamlippen und einer Verengung der vaginalen Öffnung. Die Öffnung bleibt dabei in manchen Fällen gerade groß genug, um Urin und Menstruationsblut – unter Schmerzen – durchzulassen.

Der Kampf gegen diesen Eingriff macht Fortschritte. Die Verbreitung von Genitalverstümmelung sei in den vergangenen knapp 20 Jahren weltweit um fast ein Viertel zurückgegangen, so die DSW. Bis zum Jahr 2030 soll durch Gesetze und neue soziale Normen der Genitalverstümmelung ein Ende gesetzt werden. (dpa/eb)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.02.201815:25 Uhr

DSW, UN, WHO und Terre des Femmes ohne Gender-Neutralität?

Wenn nach Schätzungen der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung, der Vereinten Nationen, der
Welt­gesund­heitsorgani­sation und anderen Vereinigungen weltweit rund 200 Millionen Frauen, Jugendliche und weibliche Kinder von Genitalverstümmlung betroffen sind, fehlt die an so vielen anderen Stellen geforderte, gesundheits-, wissenschafts-, erkenntnis- und sozialpolitisch begründete Gender-Neutralität.

Denn auch die Beschneidung von männlichen Säuglingen, Kindern und Jugendlichen mit (Teil-)Entfernung der Vorhaut werden vielerorts überwiegend religiös motiviert unisono bei Moslems und Juden z. T. mit archaischen, einfachen Hilfsmitteln oder Rasierklingen durch Laien-Beschneider durchgeführt.

Verwunderlich ist und bleibt eine gender-spezifische, unreflektierte Rechtslage in Deutschland: Die weibliche Genitalver­stümme­lung ist ein Straftatbestand und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Eine eventuelle Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer Erziehungsberechtigten in den Eingriff entfaltet keine rechtfertigende Wirkung. Die Tat verstößt trotz der Einwilligung laut Paragraph 228 des Strafgesetzbuches (§228 StGB) gegen die "guten Sitten". Insbesondere Eltern drohen im Zusammenhang mit dem Eingriff je nach Tatbeitrag erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

Das Korrelat zur weiblichen Genitalverstümmelung, die Vorhautbeschneidung bei eindeutig nicht einwilligungsfähigen männlichen Kindern, ist als jahrtausendealtes, wesentlich kleineres, komplikationsärmeres Ritual nicht grundsätzlich anders zu betrachten.

Dennoch wird hierzulande und anderswo die Religionsfreiheit der Eltern aus reinen Opportunitätsgründen über das Recht auf Integrität, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Kindes gestellt, bzw. von einer Strafverfolgung nach §228 StGB (Verstoß gegen die "guten Sitten") abgesehen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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