Corona-Gesetzgebung

Spahn übernimmt auch die Versorgung mit Arzneimitteln

Mit einer weiteren Eilverordnung zieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Versorgung mit „Produkten des medizinischen Bedarfs“ an sich. Blutspende-Regeln sollen ebenfalls gelockert werden.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Weitere Eilverordnung von Spahn: Schutzmasken und Schutzkleidung beispielsweise, die in den USA, Japan, Kanada, Australien hergestellt werden, sollen automatisch auch für den deutschen Markt zugelassen sein.

Weitere Eilverordnung von Spahn: Schutzmasken und Schutzkleidung beispielsweise, die in den USA, Japan, Kanada, Australien hergestellt werden, sollen automatisch auch für den deutschen Markt zugelassen sein.

© Jürgen Fälchle / stock.adobe.com

Berlin. In der Corona-Krise sollen nun auch geltende Spielregeln im Arzneimittelbereich vorübergehend an Gültigkeit verlieren. Das sieht eine weitere Notverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Der Entwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Einmal mehr stützt sich das Ministerium dabei auf die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz.

Danach kann das BMG per Rechtsverordnung und ohne Zustimmung der Länder Maßnahmen einleiten, um die Versorgung in der aktuellen Corona-Pandemie zu gewährleisten. Zuletzt hatte das BMG bereits mehrere Eilverordnungen vorgelegt.

Zentrale Verteilung durch den Bund

Mit dem neuerlichen Verordnungsentwurf zieht Spahn die „Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs“ an sich. Dazu zählen laut Entwurf „Arzneimittel, deren Wirk-, Ausgangs- und Hilfsstoffe, Medizinprodukte, Labordiagnostika, Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung sowie Produkte zur Desinfektion“.

Gesundheits-, Innen- und Verteidigungsministerium sollen die betreffenden Produkte selbst oder durch von ihnen beauftragte Stellen „beschaffen, lagern, herstellen und in den Verkehr bringen“ dürfen. Auf diese Weise solle eine „zentrale Verteilung und damit bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung“ sichergestellt werden, heißt es zur Begründung.

Beschleunigte Zulassung im Kampf gegen SARS-CoV-2

Die Eilverordnung zielt aber auch auf die Zulassungsregeln von Arzneimitteln und persönlicher Schutzausrüstung ab. Auch hier soll es Ausnahmen von der Regel geben, um – wie es im Verordnungsentwurf heißt – einen „schnellen Zugang“ zu entsprechenden Produkten sicherzustellen.

So sollen etwa im Arzneimittelrecht Abweichungen möglich sein, wenn dies der „zügigen“ Entwicklung und Zulassung neuer Arzneimittel zur Vorbeugung und Behandlung von COVID-19 dienlich ist. Die Abgabe sämtlicher Arzneien an den Endverbraucher soll weiter in der Verantwortung von Ärzten oder Apothekern liegen.

Um den hohen Bedarf an Schutzmasken und Schutzkleidung in der Corona-Pandemie abdecken zu können, sollen entsprechende Produkte, die in den USA, Japan und Kanada sowie in Australien hergestellt werden, automatisch auch für den deutschen Markt zugelassen sein.

Dies wird laut Entwurf als unbedenklich erachtet, da die genannten Länder über „eine vergleichbare Qualitätsinfrastruktur wie die EU-Staaten“ verfügten und entsprechende Sicherheitsnormen erfüllt seien.

Lockerung des Transfusionsgesetzes

Pandemiebedingte Abweichungen soll es auch bei den Blutspende-Regeln geben. So soll das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) laut Entwurf „ermächtigt“ werden, im Einvernehmen mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und mit Zustimmung des BMG „Eignungs-, Tauglichkeits- und Rückstellungskriterien für Vollblut, Blutbestandteile und Plasma spendende Personen“ abweichend vom Transfusionsgesetz festlegen und auf seiner Internetseite bekanntmachen.

Unter anderem soll der Kreis der Blutspender auf ein Alter von 17 bis 70 Jahre erweitert werden. Personen nach einer Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen, einschließlich einer Influenzaerkrankung, sollen ebenfalls Blut spenden dürfen – sofern entsprechende Grippesymptome bei ihnen seit 14 Tagen verschwunden sind.

PEI und RKI können – mit Zustimmung des BMG – weitere abweichende Vorgaben treffen, sofern „dies nach dem Stand der epidemischen Lage zur Sicherstellung der Bevölkerung mit Blut, Blutbestandteilen und Blutprodukten erforderlich ist“.

Inhalte der Verordnung sollen spätestens bis 31. März 2021 gelten. Sie tritt am Tag der Verkündung in Kraft.

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025