Kommentar zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz
Spahns Sperrminorität
Die bundesweite Öffnung der AOKen ist vom Tisch. Minister Spahn gibt seine Ziele bei der Kassenaufsicht dennoch nicht auf.
Veröffentlicht:Ja, Gesundheitsminister Jens Spahn hat die umstrittene bundesweite Öffnung der elf AOKen kassiert. Hat er sich damit eine politische Schlappe eingefangen? Nein!
Spahn hat schon bei der ersten Vorstellung seiner Pläne im März angedeutet, dass er nicht damit rechne, dass seine Forderungen eins zu eins ins Gesetzblatt rutschen. Mit der Neuformulierung der Gesetzesvorlage zeigt Spahn, dass er von seiner Maximalforderung nicht abweicht.
Er will ein einheitliches Aufsichtshandeln für alle Kassenarten, auch für die AOKen, die in den Bundesländern und nicht vom Bundesversicherungsamt beaufsichtigt werden. Dafür greift er zum bewährten Mittel der Einhegung von Konflikten durch Institutionalisierung.
In diesem Fall soll die Institution „Aufsichtsbehördentagung“ heißen. Klingt nach Ärmelschonern, dürfte aber keine dröge Veranstaltung werden. Die Gruppe soll zum Aufsichtshandeln Entscheidungen treffen – mit mindestens Dreiviertelmehrheit.
Die Länder sind nach Einwohnerzahl, sprich Versichertenzahl, gewichtet. So kommen 69 Länderstimmen in den Topf. Der Bund hat 20 Stimmen über das Bundesversicherungsamt, das BMG weitere sechs. Die Dreiviertelmehrheit liegt bei 72. Der Bund bastelt an einer Sperrminorität in der Kassenaufsicht.
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