EKD-Ratschef
Sterbehilfe in engen Grenzen
Die Bundesregierung hat Position bezogen: Sie will Straffreiheit für Bürger, die Nahestehenden beim Suizid helfen. Nun hat sich auch der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche dafür ausgesprochen.
Veröffentlicht:DÜSSELDORF (dpa). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hält Sterbehilfe durch nahestehende Personen in engen Grenzen für zulässig.
Bei der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe könne man die Unterschiede oft nicht mehr so genau definieren und komme in Grauzonen.
"Man kann nicht alle Grauzonen regeln wollen", sagte Schneider der Nachrichtenagentur dpa.
"Meine Lebenserfahrung und meine Jahre als Gemeindepastor haben mir gezeigt, dass die Menschen, die den Betroffenen persönlich sehr nahe stehen, mit dieser Grauzone im Geist der Liebe sehr verantwortlich umgehen."
Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den umstrittenen Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe verabschiedet.
Ärzte und Pfleger dürfen danach in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen, wenn sie dem Patienten seit langem besonders nahe stehen. Todkranken geschäftsmäßig beim Sterben zu helfen, soll dagegen bestraft werden.
Sterbehilfe dürfe "kein Geschäftsmodell" sein, betonte Schneider. Auf jeden Fall müsse man "einen am Geld orientierten und einen kaltschnäuzigen Egoismus beim Umgang mit dem Tod verhindern".
Ärztliche Kunst diene dazu, Menschen zu heilen oder auch beim Sterben zu begleiten, aber nicht den Tod herbeizuführen. "Das muss klar bleiben im ärztlichen Ethos und im Bewusstsein unserer Gesellschaft."