Sterbehilfe-Gesetz

Regierung streicht Ärzte

Die Justizministerin unter Beschuss: Kaum waren ihre Pläne für ein Gesetz gegen Sterbehilfe veröffentlicht, lief die Ärzteschaft Sturm. Nun hat das Bundeskabinett den Entwurf durchgewunken - mit einer wesentlichen Änderung.

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Zimmer der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zürich.

Zimmer der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zürich.

© Gaetan Bally / dpa

BERLIN (af/sun). Nach deutschem Recht wird nicht bestraft, wer einem Sterbewilligen beim Suizid hilft, ihn zum Beispiel zu einer Sterbehilfeorganisation bringt.

Das soll sich ändern. Wer mit der Suizidhilfe Geld verdienen will, soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafen rechnen müssen. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Das Gesetzesvorhaben aus dem Justizministerium hatte im Vorfeld für viel Wirbel gesorgt. In der Begründung wurden Ärzte ausdrücklich als mögliche straffrei ausgehende Sterbehelfer angeführt.

"In Betracht kommen etwa Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde", hieß es darin.

Und weiter: "Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann."

Die Formulierung hatte Protest bei der Bundesärztekammer ausgelöst. BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery befürchtete, darin lägen die Wurzeln einer gesetzlichen Grundlage für Ärzte als Sterbehelfer.

Eine Büchse der Pandora?

Der Widerspruch hatte Erfolg: Im Kabinettsentwurf von Mittwoch ist die Erwähnung der beiden Berufsgruppen nun ersatzlos gestrichen. Schon der 114. Ärztetag in Kiel hatte klargestellt, dass es Ärzten verboten sei, Patienten auf deren Verlangen hin zu töten.

Der Gesetzentwurf stellt ausdrücklich sicher, dass Ärzte weiterhin bei Patienten mit infauster Diagnose passive Sterbehilfe leisten können, wenn der Patient keine lebensverlängernde Behandlung mehr wünscht.

Auch die indirekte Sterbehilfe bleibt straffrei. Dabei handelt es sich vor allem um die Verordnung starker Schmerzmittel, wobei eine Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenfolge möglich ist.

Weil die Strafandrohung nur auf kommerzielle Anbieter von Sterbehilfe und nicht auf alle zielt, sehen Patientenschützer die Büchse der Pandora nun geöffnet.

"In einem nächsten Schritt werde in Deutschland die Zulassung tödlicher Medikamente gefordert werden", ist sich der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sicher.

Er hofft darauf, dass im nun anstehenden Verfahren im Bundestag jede Form geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt wird.

Hoffnung erhält Brysch von der Union. Auch dort ist einigen Abgeordneten der jetzt vorliegende Entwurf zu liberal. "Das Problem ist, dass sozusagen in einem Nebensatz, en passant, der Beihilfe zur Sterbehilfe, zum Selbstmord durch nahestehende Ärzte und Pflegekräfte straffrei gestellt werden sollen", sagte Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, der "Ärzte Zeitung".

Spahn: "Das ist die schiefe Bahn, da fangen ja schon die Definitionsprobleme an. Daher muss das Gesetz im parlamentarischen Verfahren hier wieder auf seinen Kern, den Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe, reduziert werden."

Allerdings gibt es von ihm auch Zustimmung: "Was richtig ist an dem Entwurf, und das ist der größte Teil, ist das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe. Es soll und darf keinen Handel mit dem Tod geben."

Erleichterung herrschte auch beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa): "Pflegekräfte helfen den Menschen beim Leben, aber nicht beim Suizid. Es ist weder die Aufgabe der Pflegekräfte noch der Pflegeeinrichtungen, Sterbehilfe zu leisten", sagte bpa-Präsident Bernd Meurer.

Nichtsdestotrotz werde man prüfen, welche Auswirkungen die vorgesehene Straffreiheit für nahestehende Personen auf die Pflege hat.

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Kommentare
Lutz Barth 30.08.201208:35 Uhr

Ärztefunktionäre sollten weniger „ethisches Schwarzbrot aus der Backstube des Hippokrates“ essen!

Die Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe muss an Schärfe zunehmen, will man/frau sich nicht sehenden Auges dem ethischen Zwangsdiktat einer privaten Arbeitsgemeinschaft – namentlich der Bundesärztekammer, und ihr folgend den öffentlich-rechtlichen Landesärztekammern - beugen.

Es ist zuvörderst bemerkenswert, dass sich (im weitesten Sinne) Bürgerrechtsvereinigungen dazu aufgerufen sehen, für die Gewissensfreiheit der bundesdeutschen Ärzte einzutreten und insbesondere die BÄK dazu ermahnen, die Grundrechte ihrer Kolleginnen und Kollegen entsprechend zu wahren und nicht über Gebühr zu strapazieren.

Andererseits fragt sich, warum die unmittelbar betroffene Ärzteschaft mehr oder minder schweigt, sehen wir mal von einigen Ausnahmen ab?
Ist es hinnehmbar, dass eine Standesorganisation unverhohlen die Freiheit der Gewissensentscheidung eines hoch stehenden Berufsstandes zu Grabe trägt, so dass unsere Gesellschaft die Heimstatt von „Ärzten ohne Gewissen“ zu sein scheint?

Wo ist es geblieben, dass berühmte „Drittel“ der anonym befragten Ärztinnen und Ärzte, die in einer eigens von der BÄK in Auftrag gegebenen Befragung für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintritt?

Mit Verlaub: Gerade dieses „Drittel“ sollte sich mit den Kolleginnen und Kollegen solidarisch erklären, die offen dafür eintreten, dass sie ihre Gewissensentscheidung auch von ihren Funktionären gewahrt wissen möchten.

Es ist ein beklagenswerter Irrtum, zu glauben, dass die ranghohen Ärztefunktionäre der BÄK „ethische Wahrheiten“ verkünden. Dieses Privileg mag den verfassten Amtskirchen zukommen, wenn auch ohne einen Grad an Verbindlichkeit für den parlamentarischen Gesetzgeber, der zur strikten Neutralität verpflichtet ist.

Ärztliche Standesorganisationen in Gestalt öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind dazu verpflichtet, in einer besonderen Weise ihrer Verantwortung gerecht zu werden, die Grundrechte ihrer Mitglieder zu beachten, wie sich unschwer aus dem sog. Facharztbeschluss des BVerfG ergibt!

„Ärzte ohne Gewissen“, die auf das ärztliche Sittengesetz qua Berufsrecht zwangsweise verpflichtet werden, können zu den gefährlichsten Männer und Frauen im Staate werden, nimmt man/frau ihnen doch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer vertrauensvollen und individuellen Arzt-Patienten-Beziehung gegenüber den Patienten mit ihren Fragen zum Lebensende zu stellen und ihre frei verantwortliche Entscheidung ernst zu nehmen, wenn diese denn in einem Sterbewunsch mündet.

„Christliches Schwarzbrot“ ist nicht in jedem Fall eine zu empfehlende Schonkost (vgl. dazu Barth >>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid.nursing-health-events.de/2011/06/06/%E2%80%9Echristliches-schwarzbrot%E2%80%9C-%E2%80%93-eine-geeignete-schonkost/print/ <<<) und es bleibt zu hoffen, dass die Ärztinnen und Ärzte hierum wissen.
Wer die „ethische Zwangsgebote der BÄK in den Wind schlägt“, mag zwar „Sturm ernten“, aber das Grundgesetz schützt insoweit vor nachhaltigen „Sturmschäden“.

In diesem Sinne wäre es wünschenswert, wenn jedenfalls das berühmte „Drittel“ der Ärzteschaft, die in bestimmten Grenzsituationen für eine Liberalisierung der Sterbehilfe votieren, sich gegenüber der BÄK und ihren Kammern als „ethisch ungehorsam“ erweisen, denn auch Institutionen können zu „gefährlichen Zwangskörperschaften“ in unserem Staate werden, mag hierauf auch der verdienstvolle Arzt Hufeland nicht hingewiesen haben!

Der schwersterkrankte und sterbende Patient hat jedenfalls einen Anspruch darauf, dass Externe nicht mit ethischen Zwangsdekreten das höchst vertrauensvolle Gespräch zwischen ihm und seinem Arzt des Vertrauens derart belastet, als dass Letztere nur Überbringer einer aus meiner Sicht unethischen und inhumanen Botschaft sein darf, die dazu führt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten nicht ernst genommen und im Übrigen der betroffene Arzt in arge Gewissensnöte du

Gerhard Leinz 30.08.201207:17 Uhr

Was ist Menschenwürdig?

Es bleibt dabei, der Mensch hat mehr Erbarmen mit todkranken Tieren als mit sich selbst und todkranken Mitmenschen. Warum ist es eine moralische Todsünde,wenn Menschen sich nicht zu Tode quälen wollen und nicht auf dem letzten Lebensweg der "Lebensverlängerungsindustrie" dienen wollen?
Wenn Menschen die gesellschaftlichen Ressourcen für eigene und andere Kinder schonen wollen?
Ärztlichkeit wird leider zu oft begriffen als Kampf gegen den Tod um jeden Preis.

Lutz Barth 30.08.201205:58 Uhr

„Lebensschützer-Fraktionen“ zeigen sich enttäuscht!

Nicht die Justizministerin, sondern die Gegner der Liberalisierung der Sterbehilferegelungen sind „beratungsresistent“ und dies ist nach wie vor beklagenswert.

Wie nicht anders zu erwarten, laufen die „Lebensschützer“ – nicht selten die sog. ethischen Überzeugungstäter – Sturm gegen den Beschluss im Kabinett und zeigen sich zutiefst betroffen.
Der „Dammbruch“ wird befürchtet und es wird behauptet, dass die Beihilfe zum Suizid geradezu „sakralen Charakter“ bekommt (so Stefan Rehder, Leitartikel: Legale Beihilfe zum Suizid?, in Die Tagespost v. 29.08.12 >>> http://www.die-tagespost.de/Leitartikel-Legale-Beihilfe-zum-Suizid;art456,136877 <<< (html).

Eugen Brysch von der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung warnt davor, dass der Regierungsentwurf zum assistierten Suizid gefährliche Freiräume schaffe. „Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass jetzt schnell der Ruf nach Zulassung von tödlichen Medikamenten laut wird.“, so Brysch in einer aktuellen Pressemitteilung v. 29.08.12 (vgl. dazu >>> http://www.hospize.de/servicepresse/2012/mitteilung484.html) und nach ihm komme es jetzt wohl darauf an, Mehrheiten für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe zu organisieren.

Mit Verlaub: Die Debatte um die Liberalisierung der Sterbehilfe ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet und im Gegensatz zu den Neopaternalisten ist es in unserer Gesellschaft allein gefordert, für einen konsequenten Grundrechtsschutz am Ende des sich neigenden Lebens schwersterkrankter und sterbender Menschen einzutreten.

Dies hat wenig mit einem „sakralen Charakter“ oder mit einem „Dammbruch“ gemein, sondern ist einzig dem rechtsethischen Standard des Grundgesetzes geschuldet, der von meisten Lebensschützer-Fraktionen nach wie vor beharrlich nicht zur Kenntnis genommen wird.

Insofern bleibt der parlamentarische Gesetzgeber aufgerufen, sich umfassend der Problematik anzunehmen und nicht Stückwerk zu betreiben, zumal es zwingend erforderlich ist, der Zwangsethisierung der bundesdeutschen Ärzteschaft durch die eigene Standesvertretung deutliche Grenzen aufzuzeigen!

Sterbehilfegegner ebnen nach wie vor den Weg für einen Sterbehilfetourismus und dies erscheint mir persönlich besonders verwerflich zu sein, da ansonsten stets der Ruf erschallt, dass Schwersterkrankte im Kreise ihrer Familie und damit in der eigenen Häuslichkeit versterben wollen.

Die Rolle der BÄK ist hierbei mehr als „nur“ unglücklich, leistet diese doch in besonderer Weise dem Sterbehilfetourismus Vorschub, in dem sie ganz maßgeblich die Verantwortung für das derzeitige standesrechtliche Verbot der ärztlichen Mitwirkung bei einem frei verantwortlichen Suizid eines schwersterkrankten oder sterbenden Menschen trägt.

Die Sterbehilfe ist zu liberalisieren. Hieran kann kein ernsthafter Zweifel bestehen! Dass die Kirchen und andere „Missionare“ hierbei an ihren Wert- und Glaubensvorstellungen festhalten können, ist evident und ausdrücklich von Verfassung wegen auch gewünscht. Allerdings werden die Neopaternalisten hierzulande akzeptieren müssen, dass der „Glaube“ allein nicht die Grundrechte versetzt resp. „versenkt“ noch dass die Ärzteschaft etwa verpflichtet wäre, dass „ethische Erbe“ des ehrwürdigen Hippokrates anzutreten und ihm (resp. seiner „Testamentsvollstrecker“ in Gestalt willfähriger Ärztefunktionäre) insoweit in Gehorsam nachzufolgen.

Schwersterkrankte und sterbenden Menschen sind nicht verpflichtet, auf „ewig“ zu leben und es wäre mehr als löblich, wenn dies auch die „Lebensschützer-Fraktionen“ endlich anerkennen würden.

Freilich, man/frau muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dies nicht der Fall sein wird, zu sehr scheint doch der „Glaube“ den Blick auf das rational Gebotene zu verstellen, nicht zuletzt auch deswegen, weil die ethischen Überzeugungstäter fortwährend ihre „ethischen Nebelbomben“ zünden und sich so den Weg für einen grundrechtskonformen Kompromiss verhül

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