Pro und Contra
Sterbehilfevereine verbieten - ja oder nein?
Beim Thema Sterbehilfe scheiden sich im Bundestag die Geister. Ein Verbot von Sterbehilfevereinen wird teils befürwortet, teils abgelehnt. Auch in der "Ärzte Zeitung"-Redaktion ist das umstritten.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Die Sterbehilfe war Thema im Deutschen Bundestag (hier Debatte nachlesen). Nicht nur bei den Abgeordneten wird sie teils befürwortet und teils abgelehnt. Auch zwei Redakteure der "Ärzte Zeitung" haben kontroverse Ansichten dazu. Unser Pro und Contra:
- Pro: Vereine verbieten!
- Contra: Kein Strafrecht am Sterbebett
Eines vorneweg; Das perfekte Gesetz zur Sterbehilfe wird es nicht geben. Was auch immer der Bundestag am Ende entscheidet (oder auch nicht): Widersprüche, Defizite, Probleme werden bleiben. Das Gesetz zur Patientenverfügung von 2009 lässt grüßen: Seine Möglichkeiten sind bis heute nicht im Ansatz ausgereizt.
Eine Kernaufgabe aber sollte das Gesetz gleichwohl bewältigen können: Organisierter Sterbehilfe und Serien-Sterbehelfern muss das Wasser abgegraben werden. Assistierter Suizid darf kein Dienstleistungsangebot werden, in dem Vereine oder Einzelpersonen Beihilfe professionell anbieten. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sind die Folgen nicht abzusehen. Ein Gewöhnungseffekt wird eintreten, der Druck auf ältere Menschen wird steigen. Niemandem mehr zur Last fallen - Suizid jederzeit möglich? Nein, so nicht!
Und überhaupt sind die vermeintlichen Wohltäter nicht länger zu ertragen, die in Talkshows selbstgefällig über Altruismus und assistierten Suizid schwadronieren und in Wirklichkeit nur an ihren eigenen Schotter denken. Immerhin: Die Selbsttötungsmaschine, die einst der Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch präsentierte, vergammelt schon lange auf dem Schrottplatz der Geschichte. Und das ist gut so. Christoph Fuhr
Sympathisch ist das Gebaren von Sterbehilfevereinen hierzulande den wenigsten Menschen. Doch wäre ihr Verbot eine gesetzgeberische Kehrtwende nach fast 150 Jahren. Seit der Schaffung des Strafgesetzbuchs 1871 ist es ausdrücklich nicht verboten, Menschen beim Suizid Hilfe zu leisten.
Insbesondere bei den Gesetzentwürfen, die fein ziseliert zwischen der Beihilfe im familiären Kontext und der geschäftsmäßigen Assistenz unterscheiden, tut sich eine Argumentationslücke auf: Warum ist der ethische Gehalt einer Suizidbeihilfe im familiären Kontext - bei der offenbar stets lautere Motive unterstellt werden - völlig anders zu bewerten, als die gleiche Handlung eines "professionellen" Sterbehelfers?
Und welche Fehlentwicklungen sind belegt, die es rechtfertigen, dass der Staat mit dem Schwert des Strafrechts dem Einhalt gebieten müsste? Hier wird in den Verbotsanträgen abstrakt vor einem gesellschaftlichen "Gewöhnungseffekt" der Suizidbeihilfe gewarnt, der eigentlich längst hätte eintreten müssen.
Sterbehilfevereine kann man verbieten, das Denken und die Werthaltungen der Menschen, die sich dort engagieren, nicht. Die Antwort auf die Frage, warum es die Würde der Sterbenden befördert, wenn diese Vereine in die Illegalität getrieben werden, steht noch aus. Florian Staeck