Pro und Contra

Sterbehilfevereine verbieten - ja oder nein?

Beim Thema Sterbehilfe scheiden sich im Bundestag die Geister. Ein Verbot von Sterbehilfevereinen wird teils befürwortet, teils abgelehnt. Auch in der "Ärzte Zeitung"-Redaktion ist das umstritten.

Veröffentlicht:
Der Bundestag setzt sich mit dem schwierigen Thema Sterbehilfe auseinander.

Der Bundestag setzt sich mit dem schwierigen Thema Sterbehilfe auseinander.

© dpa

NEU-ISENBURG. Die Sterbehilfe war Thema im Deutschen Bundestag (hier Debatte nachlesen). Nicht nur bei den Abgeordneten wird sie teils befürwortet und teils abgelehnt. Auch zwei Redakteure der "Ärzte Zeitung" haben kontroverse Ansichten dazu. Unser Pro und Contra:

  • Pro: Vereine verbieten!
  • Contra: Kein Strafrecht am Sterbebett

Eines vorneweg; Das perfekte Gesetz zur Sterbehilfe wird es nicht geben. Was auch immer der Bundestag am Ende entscheidet (oder auch nicht): Widersprüche, Defizite, Probleme werden bleiben. Das Gesetz zur Patientenverfügung von 2009 lässt grüßen: Seine Möglichkeiten sind bis heute nicht im Ansatz ausgereizt.

Eine Kernaufgabe aber sollte das Gesetz gleichwohl bewältigen können: Organisierter Sterbehilfe und Serien-Sterbehelfern muss das Wasser abgegraben werden. Assistierter Suizid darf kein Dienstleistungsangebot werden, in dem Vereine oder Einzelpersonen Beihilfe professionell anbieten. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sind die Folgen nicht abzusehen. Ein Gewöhnungseffekt wird eintreten, der Druck auf ältere Menschen wird steigen. Niemandem mehr zur Last fallen - Suizid jederzeit möglich? Nein, so nicht!

Und überhaupt sind die vermeintlichen Wohltäter nicht länger zu ertragen, die in Talkshows selbstgefällig über Altruismus und assistierten Suizid schwadronieren und in Wirklichkeit nur an ihren eigenen Schotter denken. Immerhin: Die Selbsttötungsmaschine, die einst der Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch präsentierte, vergammelt schon lange auf dem Schrottplatz der Geschichte. Und das ist gut so. Christoph Fuhr

Sympathisch ist das Gebaren von Sterbehilfevereinen hierzulande den wenigsten Menschen. Doch wäre ihr Verbot eine gesetzgeberische Kehrtwende nach fast 150 Jahren. Seit der Schaffung des Strafgesetzbuchs 1871 ist es ausdrücklich nicht verboten, Menschen beim Suizid Hilfe zu leisten.

Insbesondere bei den Gesetzentwürfen, die fein ziseliert zwischen der Beihilfe im familiären Kontext und der geschäftsmäßigen Assistenz unterscheiden, tut sich eine Argumentationslücke auf: Warum ist der ethische Gehalt einer Suizidbeihilfe im familiären Kontext - bei der offenbar stets lautere Motive unterstellt werden - völlig anders zu bewerten, als die gleiche Handlung eines "professionellen" Sterbehelfers?

Und welche Fehlentwicklungen sind belegt, die es rechtfertigen, dass der Staat mit dem Schwert des Strafrechts  dem Einhalt gebieten müsste? Hier wird in den Verbotsanträgen abstrakt vor einem gesellschaftlichen "Gewöhnungseffekt" der Suizidbeihilfe gewarnt, der eigentlich längst hätte eintreten müssen.

Sterbehilfevereine kann man verbieten, das Denken und die Werthaltungen der Menschen, die sich dort engagieren, nicht. Die Antwort auf die Frage, warum es die Würde der Sterbenden befördert, wenn diese Vereine in die Illegalität getrieben werden, steht noch aus. Florian Staeck

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 24.07.201512:05 Uhr

@Sarah Richter jetzt auf einmal freundlich, ohne Aggressionen

Sie meinen, das Töten wäre einfacher als eine Abtreibung, da haben Sie völlig recht.
Ein großer Markt "keinesfalls nur bei "Härtefällen"" ???, wie Sie tatsächlich meinen.

Auch bei der Suizid-Rate in Deutschland haben Sie recht, das sind etwa 27 proTag.
Sie vergessen allerdings die viel höhere Rate der Suizidversuche auch von Jugendlichen, muss man da nun auch umdenken und international etablierte Hilfe-Ethik infrage stellen?
Eine "Gesellschaft" kann man sowohl mit ihrer kollektiven (erfolgreichen) Suizid-Rate, als auch mit ihrer Mord-Delikt-Rate charakterisieren. Hier gibt es interessante Unterschiede, z.B. deutlich weniger Suizide in Südeuropa, aber mehr Morddelikte. Deutschland und Skandinavien liegt bei Mord noch sehr günstig, obwohl der Sportmediziner z.B. mehr Aggressivität an der steigenden Zahl der Nasenbeinbrüche erkennen kann.
In USA gibt es mehr als 30000 Tote durch Schusswaffen, das sind ca. 82 pro Tag. Hier wird ja auch schon die Lockerung des Schusswaffengesetzes gefdordert, na klar, nur zum Schutz.
Abtreibungen gibt es immer noch (offiziell ohne Dunkelziffer) über 100.000/a, das sind ca. 275 Abtreibungen pro Tag. "Soziale Indikation" ist zum Todlachen, da es mehr Adoptionswillige gibt.
Eher eine Frage der Bequemlichkeit.
Die Frage bleibt nur FÜR WEN ???
Auch bei der "aktiven" Sterbehilfe, gemeint als "Suizid-Mithilfe", nicht der Rettung vor dem Suizid.

Eine "passive Sterbehilfe" gibt es nicht, das ist eher eine Beleidigung, Hilfe ist immer aktiv.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 23.07.201510:29 Uhr

Das Unredliche an der Diskussion ist die Begriffsverschleierung zwischen aktiver Tötung und klassischer Sterbehilfe!

Wer hat schon etwas gegen "Hilfe" und besonders beim Sterben, ein Schicksal, das uns alle unweigerlich trifft, keiner weis genau wann,
mors certa, hora incerta.
Viele Menschen haben weniger Angst vor dem Tod, als vor den unangenehmen Begleiterscheinungen insbesondere vor Schmerzen etc. und selbstverständlich ist es ärztliche Pflicht, schon seit Jahrtausenden, nicht nur bei Sterbenden, den Mensch von Schmerzen zu befreien, heute besser möglich als jemals.
Dazu gehört auch alles andere wie Fiebersenkung, Vermeidung von extremen Durst, (auch Darmverschluss, ohne ins Detail zu gehen), also ein "menschenwürdiges" Sterben zu ermöglichen. Es muss hier ausdrücklich betont werden, dass hier schwerwiegende Krankheitserscheinungen die Ausnahme sind und NICHT die Regel.
Auch die Notwendigkeit der Pflege alter Menschen wird ja chronisch erheblich überschätzt, was ja gerade als Selbstläufer die Nachfrage steigert (Rollatorgesellschaft). Die AUSNAHME erfordert daher den Einsatz spezialisierter Palliativ-Medizin wozu nicht nur dem allgemeinen Wunschdenken folgend die "einfache" Schmerztherapie gehört, das hat zunächst mit "künstlicher Lebensverlängerung" NICHTS zu tun, ja ja, der Horror der "Apparatemedizin", sondern nur mit echter "Palliation" Beschwerdelinderung, die dann (erst) einen menschenwürdigen Tod ermöglicht.
Jeder, der damit in der Realität zu tun hat, das ist ja wirklich nichts seltenes, weis allerdings, dass diese wirksame Palliation IMMER zu einer Lebensverlängerung führt.
Und hier beginnt in der Regel die Heuchelei.
Ma will sich nicht mit dem Tod anderer auseinandersetzen und möchte das beschleunigen, aber bitte natürlich immer unter dem Deckmantel der Humanität durch irgendwelche "Spezialisten". Hinzu kommt der dramatische Nachwuchsmangel der deutschen Bevölkerung, es fehlen die Kinder, die sich früher um die Eltern im Alter zu sorgen hatten,
und wenn vorhanden, nach meiner Erfahrung gerade bei NICHT mittellosen Privatpatienten, eher ungeduldig auf die Erbschaft wartend. Der Arzt soll hier helfen??? Oder, schlimmer, ein spezialisierter "Verein"?

Dr. Thomas Georg Schätzler 22.07.201511:22 Uhr

@ Sarah Richter und @ ÄZ-Redaktion

Ich zitiere S. R.:
"Verlogen, unlogisch, blasiert"
"Verlogen, da viele Ärzte doch nie eine staatliche Einrichtung...von innen gesehen haben."
"Warum unlogisch?...wenn manche Ärzte meinen, die derzeitigen Möglichkeiten des Arztes zu einer (natürlich völlig unbeabsichtigen) Einleitung des Sterbeprozesses auf Wunsch eines Todkranken würden ausreichen."
"Drittens: Blasiert...Welch armselige Arroganz."
Ich bin gespannt auf eine Stellungnahme?
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)

Dr. Wolfgang P. Bayerl 20.07.201521:44 Uhr

Hallo Herr Kollege Schätzler, Sie haben Recht, wer sich hier nicht benehmen kann,

sollte von der Redaktion gerügt oder gelöscht werden, erstaunlich, wer sich alles berufen fühlt über unser "Berufsbild" verfügen zu können. Soweit ich Ihren Kauderwelsch hier verstanden habe, möchte sie Reklame machen für den Wechsel der lästigen Altenpflege zum aktiven töten, natürlich nur aus höchsten moralischen Gründen, die sie natürlich geheimhalten muss.

Dr. Thomas Georg Schätzler 20.07.201517:01 Uhr

"Verlogen, unlogisch, blasiert"??? - Sarah Richters Ärzte-''Bashing'' ist unangemessen!!!

Liebe ÄZ-Redaktion, das hat mit ''Freier Meinungsäußerung'' nichts mehr zu tun: Hier werden von Sarah Richter mit dem Titel "Verlogen, unlogisch, blasiert" Ärztinnen und Ärzte kollektiv beleidigt und geschmäht.

Hausärzte gleich welcher Fachrichtung bemühen sich täglich um Versorgung ihrer alten und dementen Patienten und kennen sehr wohl nicht nur staatliche, sondern auch konfessionelle, frei-gemeinnützige und private Einrichtungen. Bei Kenntnis "menschenunwürdiger" Zustände müsste die Kommentatorin S. R. im Rahmen i h r e r Hilfs- und Garantenpflichten ebenso wie wir Ärzte s e l b s t einschreiten und dies zur Anzeige bringen.

Stattdessen werden stereotyp Pflegenotstände angeführt, für die Ärzte, weil sie professionell Pflege-fremd arbeiten, doch nur als Stellvertreter herhalten sollen, um die Pflegeinstitutionen mit ihren Personalnotständen zu schonen?

Das "liebevolle Unterlassen" meines hochgeschätzten Kollegen Prof. Dr. med. Barasio wird verzerrt aus seinem Zusammenhang gerissen: Einerseits beschreibt die Kommentatorin ein sadistisch geprägtes Horrorszenario von Hilfen am Lebensende, palliativer Sedierung, Behandlungsabbruch, und Beachtung von Patientenverfügungen als kontraproduktiv, andererseits fordert sie wenig logisch von Ärzten, jederzeit das gar nicht so einfach verfügbare "Medikament" zur Lebensbeendigung bereit zu halten.

Reale Ängste unserer Patienten, der "Gesellschaft" zur Last zu fallen, von der jüngeren Generation als überflüssig und wertlos diskriminiert zu werden bzw. deshalb an Suizid zu denken, hat S. R. offenkundig noch nie mitbekommen.

Stichworte "Blasiert" und "Welch armselige Arroganz" fallen auf die Kommentatorin zurück. Denn sie beschwört dabei den gar nicht mehr existenten ''Halbgott in Weiß'' und fordert stattdessen den ''Doctor Death'' als "gottgleiches Wesen, das dann letztendlich über Leben- oder Sterbendürfen entscheidet".

Was für eine Unkenntnis der ärztlichen Professionen!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)

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