Pflegepersonaluntergrenzen

Spahn plant neue Regelungen

Kassen und Kliniken konnten sich nicht auf Pflegepersonaluntergrenzen einigen, nun nimmt das Gesundheitsministerium einmal mehr das Heft in die Hand. Spahn hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Pflegekraft auf einem Zettel vor Geldmünzen: Wie viele Pflegekräfte sich Kliniken nach den strikten Vorgaben des Gesetzesgebers erlauben können, darüber gibt es Streit – auch wie viele der Markt überhaupt hergibt.

Pflegekraft auf einem Zettel vor Geldmünzen: Wie viele Pflegekräfte sich Kliniken nach den strikten Vorgaben des Gesetzesgebers erlauben können, darüber gibt es Streit – auch wie viele der Markt überhaupt hergibt.

© Eigens / stock.adobe.com

BERLIN. Die seit Jahresbeginn geltenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern erweisen sich zunehmend als Totgeburt. GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten sich erneut nicht auf konkrete Vorgaben für die Personalbesetzung für 2020 einigen. Beide Seiten schoben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen zu.

Unterdessen kündigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an, die Vorgaben per Rechtsverordnung festlegen zu wollen. Bereits 2018 waren die Verhandlungen der beiden Selbstverwaltungspartner ergebnislos an die Wand gefahren.

Jetzt plant Spahn einem Bericht der „FAZ“ zufolge (Mittwoch, 11.09.), die Regeln noch weiter zu verschärfen. Die Pflegepersonaluntergrenzen gelten derzeit für vier pflegeintensive Klinikbereiche: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Auch das geschah per Verordnung aus dem BMG.

Wie werden Untergrenzen festgelegt?

Die Untergrenzen werden als maximale Anzahl von Patienten je Pflegekraft festgelegt. Dabei wird zwischen Tag- und Nachtschichten unterschieden. So ist etwa vorgesehen, dass für zehn Patienten auf geriatrischen Stationen tagsüber mindestens eine Pflegekraft bereitstehen muss – nachts ist es eine Pflegekraft für 20 Patienten.

Unabhängige Wirtschaftsprüfer müssen bestätigen, dass die Untergrenzen eingehalten werden. Kliniken, die die Vorgaben unterlaufen, riskieren Abschläge bei der Vergütung. Das BMG kündigte an, zum 1. Januar 2020 Grenzen für weitere Bereiche festzulegen.

Laut Medienbericht gilt das für die Herzchirurgie, die Neurologie, die nephrologische Frührehabilitation und Stroke Units. In Stroke Units dürfen demnach künftig nicht mehr als drei (nachts fünf) Patienten auf eine Fachkraft kommen. In der Neurologie soll die Quote 10:1 gelten und in der Herzchirurgie 7:1.

Dass die Vorgaben bereits jetzt großen Einfluss auf den Klinikalltag haben, geht derweil aus einem Zwischenbericht zum Krankenhausbarometer 2019 des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) hervor. Danach geben 37 Prozent der an der Umfrage teilnehmenden Häuser an, dass sie schon Betten im Intensivbereich gesperrt hätten, weil sie fürchteten, sonst gegen die Untergrenzen zu verstoßen. Die Vorgaben führen offenbar auch zu häufigen Dienstplanänderungen. 53 Prozent der befragten Kliniken geben an, auf Intensivstationen Dienstpläne bereits kurzfristig geändert zu haben.

Die DKG kritisiert die Vorgaben seit Monaten als willkürlich und zu bürokratisch. Gemeinsam mit dem Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi hat die DKG daher ein alternatives Personalbemessungsverfahren ins Spiel gebracht. Dieses soll auf der früheren Pflegepersonal-Regelung (PPR) aufsetzen. Beim 12. Deutschen Internistentag in Berlin wurde derweil der Ruf laut, für eine bessere Patientenversorgung zusätzlich Arztuntergrenzen einzuführen und die Arztkosten ebenfalls aus den DRG auszugliedern.

Lesen Sie dazu auch: Personaluntergrenzen: Harte Attacken gegen die DKG

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