Krankenkassen
Studentenleben endet mit 37 Jahren
KASSEL. Spätestens mit 37 Jahren ist das Studentenleben vorbei - zumindest in der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach setzt sich der kostengünstige Versicherungsschutz auch dann nicht fort, wenn das Studium wegen besonderer Umstände wie Krankheit, Behinderung oder Erziehungszeiten noch nicht abgeschlossen werden konnte, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung liegt derzeit bei 64,77 Euro monatlich; hinzu kommen bis zu 13,73 Euro für die Pflegeversicherung.
Laut Gesetz ist die Mitgliedschaft allerdings grundsätzlich auf 14 Fachsemester, also sieben Jahre, begrenzt. Außerdem darf der Student nicht das 30. Lebensjahr vollendet haben. Davon gibt es allerdings Ausnahmen.
In einem der entschiedenen Fälle hatte ein Student mit Asperger-Syndrom aus medizinischen Gründen sein Studienfach gewechselt. Im zweiten Fall war wegen Depressionen und Kinderbetreuungszeiten das Medizinstudium mit 34 Jahren noch nicht abgeschlossen.
Das Bundessozialgericht stellte nun klar, dass eine Verlängerung nur dann möglich ist, wenn noch vor dem 30. Geburtstag ein wichtiger Grund die Fortsetzung des Studiums verhindert hat. Auch dann aber müsse es eine Obergrenze geben.
Dafür legten die Kasseler Richter nochmals 14 Fachsemester für ein volles Studium drauf. Ist der Grund für eine Verlängerung des Krankenversicherungsschutzes kurz vor dem 30. Geburtstag entstanden, könne sich der Student daher höchstens bis zum Ende des 37. Lebensjahrs noch kostengünstig weiter versichern. (mwo)
Urteil des BSG: Az.: B 12 KR 17/12 R (Behinderung) und B 12 KR 1/13 R (Krankheit und Kinderbetreuung)