Experten fordern

Substitution von Arzneien besser prüfen

Bei Retardpräparaten von Opioiden, Antiepileptika und Antiparkinsonmitteln sollte die Verpflichtung zur Substitution ausgeschlossen sein, fordert die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft.

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Nebenwirkungen, Krankheitsverschlimmerung: Für einige Indikationen wird die Substitutionsverpflichtung kritisch diskutiert..

Nebenwirkungen, Krankheitsverschlimmerung: Für einige Indikationen wird die Substitutionsverpflichtung kritisch diskutiert..

© George Doyle/ Getty Images / iStockphoto

NEU-ISENBURG. Bei einem Expertentreffen auf Einladung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft, an dem Wissenschaftler, Ärzte und Vertreter von Zulassungsbehörden teilgenommen haben, sind Kriterien für einen Ausschluss bestimmter Arzneimittel aus der Substitutionsverpflichtung erarbeitet worden.

Nach einer jetzt veröffentlichten Resolution wurde festgestellt, dass die Behandlung von Patienten mit Epilepsie und mit chronischen Schmerzen besonders restriktive Anforderungen an eine konstante Pharmakotherapie stellt. Mit dem Ziel, möglichst gleichmäßige Blutspiegel zu erreichen, werden in diesen Fällen vorwiegend Retardarzneimittel eingesetzt.

Als besonders kritisch wurde die Arzneimitteltherapie bei Parkinsonpatienten identifiziert. Da zwischen verschiedenen wirkstoffgleichen Retardpräparaten vor allem in der Wirkdauer Unterschiede bestehen könnten, wird gefordert, Retardpräparate von Opioiden, Antiepileptika und Antiparkinsonmitteln von der Substitution auszuschließen.

Ferner betonten die experten, dass Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung, die mit Hilfe nichtinterventionellen Studien erhoben wurden, eine besondersgeeignete Grundlage für die Beurteilung von Substitutionsrisiken darstellen. Sie sollten bei der Entscheidungsfindung "prominent" berücksichtigt werden.

Beschwerden besonders oft bei Schmerzpatienten

Die gesetzliche Verknüpfung von Rabattverträgen und Aut-idem-Verpflichtung habe zu Klagen von Patienten geführt, die infolge eines Präparatewechsels Veränderungen im Therapieerfolg und Beschwerden verursacht hätten. Besonders häufig sei dies bei Patienten mit chronischen Schmerzen und Epilepsie beobachtet worden.

Entsprechend sei von Fachgesellschaften, aber auch in einer Petition der Deutschen Schmerzliga gefordert worden, entsprechende Arzneimittel von der Substitution auszuschließen.

Gesetzlich hat der Bundesausschuss nun den Auftrag, eine Liste der betreffenden Arzneimittel aufzustellen. Die Fachkreise sind derzeit zur Stellungnahme aufgefordert.

Die Expertenrunde, die jüngst auf Einladung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft beraten hat, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Probleme bei der Substitution besonders dann zu erwarten sind, wenn

- chronische Erkrankungen betroffen sind, die durch gleichförmige Arzneimittelwirkungen möglichst konstant therapiert werden müssen,

- Arzneistoffe eingesetzt werden, die eine enge therapeutische Breite aufweisen und

- Arzneistoffe angewendet werden, die durch ihre technologischen Eigenschaften die Aufnahme des Wirkstoffs in den Organismus steuern und auf diese Weise für gleichmäßige Wirkspiegel sorgen sollen. (HL)

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