Suchtforscher
Stöver: Prohibitionspolitik bei Cannabis ist gescheitert
Haschisch ab 18 legalisieren? In der Politik wird weiter über die geplante Teilfreigabe von Cannabis gestritten. Der Frankfurter Suchtforscher Heino Stöver sieht in der Legalisierung Chancen. Das bisherige Verbot habe wenig bewirkt. Die KBV hingegen warnt.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Vor der Entscheidung im Bundesrat zur geplanten Teilfreigabe von Cannabis haben Suchtforscher für den Schritt geworben. Ein Argument: Mit der Legalisierung lässt sich der Schwarzmarkt besser in den Griff bekommen.
„Es ist für einen modernen Staat wichtig, keine Schwarzmärkte zuzulassen, wenn sie nicht eingedämmt oder verhindert werden können“, sagte der Direktor des Instituts für Suchtforschung in Frankfurt am Main, Professor Heino Stöver, der Ärzte Zeitung. Der Schwarzmarkt bei Cannabis bringe erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich.
Nachfrage wurde nicht eingedämmt
Die Prohibition habe sich „als nicht wirksam herausgestellt“, so Stöver. Weder sei das Angebot verknappt worden, noch sei die Nachfrage nach Cannabis zurückgegangen. „Wir haben bei Cannabis seit etwa zehn Jahren eine große Nutzerschaft von rund zweieinhalb Millionen. Insofern ist die Prohibitionspolitik gescheitert.“
Warnende Töne setzte dagegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ab. „Aus ärztlicher Sicht ist Cannabis, genauso wie Tabak und Alkohol, alles andere als harmlos“, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. „Man darf dem Cannabiskonsum nicht das Mäntelchen der Ungefährlichkeit umhängen.“
Es sei nachgewiesen, dass der regelmäßige Konsum abhängig mache und gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu bleibenden Schäden führen könne, so Gassen.
Showdown im Bundesrat
Die Länderkammer will an diesem Freitag über das umstrittene Vorhaben der Ampelregierung befinden. Unionsgeführte Länder haben Widerstand angekündigt. Das Cannabis-Gesetz (CanG), das am 1. April in Kraft treten soll, ist zwar nicht zustimmungspflichtig in der Länderkammer.
Die Länder könnten das Vorhaben aber an den Vermittlungsausschuss aus Bundesrat und Bundestag verweisen. Die Unionsfraktion im Bundestag hat angekündigt, das Gesetz – sollte es kommen – bei einer Regierungsübernahme ab 2025 wieder rückgängig machen zu wollen. Der Bundestag hatte dem Gesetz Ende Februar zugestimmt. (hom)