Baden-Württemberg

Südwest-KV lobt ihren Honorarvertrag

Die KV Baden-Württemberg setzt auf Planbarkeit und hat einen Honorarvertrag für zwei Jahre vereinbart. Als Erfolg bezeichnet der KV-Vorstand den Erhalt eines dicken Förderpakets.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Baden-Württemberg können für das laufende Jahr mit einem Honorarplus von insgesamt drei Prozent rechnen. Das teilt die KV in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder mit und bestätigt damit Recherchen der "Ärzte Zeitung".

Für 2018 beziffert der KV-Vorstand den Zuwachs auf 66,8 Millionen Euro oder 2,4 Prozent. Durch Mengensteigerungen bei extrabudgetären Leistungen sowie Honorarzuwachs durch mehr GKV-Versicherte werde sich ein Gesamtplus von drei Prozent ergeben. Der KV-Vorstand spricht von einem "richtungsweisenden Ergebnis", das sich "sehen lassen kann". Die Gesamtvergütung beläuft sich auf rund 4,8 Milliarden Euro.

Der Abschluss eines Zweijahresvertrags wird unter anderem mit "völlig unklaren Inhalten des Koalitionsvertrags" bei der ärztlichen Honorierung begründet. Vor diesem Hintergrund biete die Vereinbarung für 2018/19 "Planungssicherheit und eine klare Perspektive".

Regionale Förderungen bleiben

Als besonders erfreulich betont der KV-Vorstand, dass es gelungen sei, schon bisher vereinbarte regionale Förderungen für die beiden Jahre gesichert zu haben.

Ausgebaut worden seien die Leistungen in der Allergologie und Onkologie. Dieser sogenannte "Sondertopf BW" umfasst in diesem Jahr 25,6 Millionen Euro, eine Million Euro mehr als im Vorjahr.

Ein Teil dieses Volumens werde basiswirksam in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung überführt, betont der Vorstand – diese Summe wird von den Kassen bei der nächsten Honorarrunde also nicht erneut zur Disposition gestellt.

15 Förderleistungen konnten beibehalten werden, mehrere sind hinzugekommen: Zuschlag zur subkutanen Immuntherapie von 2,50 Euro, Zuschlag für den Pricktest von acht Euro, für nichtärztliche Praxisassistentinnen (NäPa) von vier Euro für alle kollektiven Behandlungsfälle sowie die Erhöhung einzelner Kostenpauschalen aus der Onkologie-Vereinbarung um 21 Prozent. Schließlich wird die Bewertung der Hörgeräteversorgung mit zusätzlich 900.000 Euro im laufenden Jahr gefördert.

Als Erfolg bezeichnet es die KV-Führung, dass sämtliche extrabudgetäre Leistungen erhalten werden konnten. Ausnahme sind Leistungen der NäPas, die durch einen Beschluss auf Bundesebene in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung überführt werden.

Wie bisher beteiligen sich die Kassen jährlich mit zwölf Millionen Euro an der Finanzierung des Notdienstes. Das KV-Förderprogramm "Ziel und Zukunft", mit dem die Niederlassung und die Zweigpraxistätigkeit gefördert werden, unterstützen die Kassen mit 2,9 Millionen Euro.

Um etwa eine Million Euro wird die Gesamtvergütung für den Fall von Sonderbedarfszulassungen erhöht. Damit soll das zusätzlich zu erwartende Honorar von Vertragsärzten gedeckt werden, wenn Krankenhäuser schließen müssen.

Die Kassen unterstützen auch digital gestützte Versorgungsmodelle wie das Doc Direkt-Projekt. Zahlen nennt die KV dafür nicht.

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