Listen-Debakel

Südwest-KV verlängert Frist für VV-Wahlen

Drei schnöde Formfehler auf den Wahllisten reichten, um die Vertreter der KV Baden-Württemberg aufzumischen. Am Mittwoch einigten sich die Delegierten nach teils heftiger Debatte, die Wahlfrist bis Mitte September zu verlängern.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. Die KV Baden-Württemberg ist wegen Formfehlern auf den Listen zur Wahl der Vertreterversammlung in Turbulenzen geraten.

Anfang der Woche seien drei Fehler auf den insgesamt 13 Listen entdeckt worden, die den ärztlichen KV-Mitgliedern zugesendet worden sind, berichtete KV-Chef Dr. Norbert Metke am Mittwoch den VV-Delegierten in Stuttgart.

Unter anderem wird ein Kandidat zweimal auf einer Liste aufgeführt, ein anderer Bewerber ist auf einer Liste notiert, auf der er gar nicht kandidiert. Betroffen sind ausschließlich die Wahllisten für Ärzte, nicht die der Psychotherapeuten und auch nicht die Wahlzettel für die zeitgleich abgehaltenen Bezirksbeiratswahlen.

Nach stundenlanger, teils erregter Diskussion beschlossen die Delegierten, die Wahlfrist, die eigentlich bis 26. Juli angesetzt war, bis zum 15. September zu verlängern. Die Wahlunterlagen für Ärzte sollen in den kommenden Tagen neu verschickt werden, die neue Wahlfrist beginnt am 28 Juli, hieß es.

Ursprünglich war als neues Fristende der 11. August angesetzt worden. Delegierte hatten aber gewarnt, viele Kollegen würden wegen der Haupturlaubszeit dann nicht rechtzeitig die neuen Wahlunterlagen erhalten. Im Ergebnis könnte eine niedrige Wahlbeteiligung der Legitimation der Vertreterversammlung insgesamt schaden, hieß es.

Losverfahren in der Kritik

Zusätzlich sorgte das Verfahren, in dem die 13 Wahllisten in dem Wahlheft der Ärzte angeordnet worden sind, für Irritationen. Die Reihenfolge der Listen sei durch Los bestimmt worden, erläuterte der Leiter des Landeswahlausschusses, der Stuttgarter Notar Dr. Rainer Laux.

Der Jurist sah sich heftigen Vorwürfen von Delegierten ausgesetzt, die das Verfahren als manipulationsanfällig bezeichneten. Die Vorhaltungen gipfelten in der Forderung nach einer Abberufung des gesamten Wahlgremiums.

"Lassen wir die Kirche im Dorf", mahnte daraufhin der VV-Vorsitzende Dr. Frank-Dieter Braun. Es sei nichts "Unrechtmäßiges" geschehen, die Ursache für die Fehler in den Wahllisten müsse noch gesucht werden. Braun bezeichnete den Vorschlag, die Wahlfrist zu verlängern, als "sehr gut". Damit sei sichergestellt, dass eine rechtssichere KV-Wahl stattfinden könne, sagte Braun der "Ärzte Zeitung". In der Debatte seien angesichts des Wahlkampfs Emotionen hochgekommen, einen Riss in der Vertreterversammlung sehe er aber nicht, betonte Braun.

Stabilität der KV hat Vorrang

Die Stabilität der KV für die rund 21.000 Ärzte und Psychotherapeuten zu erhalten sei das oberste Gebot, forderte KV-Chef Metke. Wahlen könnten nicht "auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden", warnte er. Ab Oktober starteten wieder die Honorarverhandlungen mit den Kassen. Dabei gingen - wie jedes Jahr - auch die ausbudgetierten Leistungen, rund ein Drittel der gesamten Vergütung, in die Verhandlungen ein. Ohne eine stabile und durch Wahlen über 2016 hinaus legitimierte KV-Führung sei das nicht zu machen, sagte Metke.

Ins Wanken geraten ist ohnehin der bisherige Zeitplan durch die Verlängerung der Wahlfrist auf den 15. September. Eigentlich sollte Anfang Oktober die konstituierende Sitzung der neuen VV stattfinden - dieser Termin werde vermutlich nicht zu halten sein, sagte Braun.

Beschäftigt waren die Delegierten am Mittwoch auch mit der Umsetzung bundesweiter Vorgaben auf der Landesebene. Mit dem Versorgungsgesetz (VSG) ist die Förderung der Weiterbildung auf grundversorgende Fachärzte ausgeweitet worden (Paragraf 75a SGB V). 1000 Weiterbildungsstellen sollen es bundesweit sein, 132 sind für Baden-Württemberg vorgesehen. Der Gesetzgeber hat dabei Kinder-, Frauen und Augenärzte ausdrücklich hervorgehoben.

Kommt es bis Oktober zu keiner Einigung mit den Kassenverbänden, dann würden von den 132 WB-Stellen 73 auf Pädiater, Augenärzte und Gynäkologen entfallen. Die übrigen 58 Weiterbildungsstellen sollen dann quotiert auf andere grundversorgende Facharztgruppen verteilt werden. Maßgeblich sollen dafür unter anderem die Zahl der offenen Planungsbezirke und die der Bezirke mit Versorgungsquoten unter 90 Prozent sein.

Bei Hautärzten beispielsweise gibt es landesweit bereits fünf solcher Bezirke. Es handele sich damit um die "bedrohteste Facharztgruppe", sagte KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner. Zum Vergleich: Bei Hausärzten liegt die Versorgung in 13 Planungsbereichen unter der 90-Prozent-Marke.

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