Psychiatrie

Südwesten will gemeindenahe Hilfen stärken

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STUTTGART. Mit dem baden-württembergischen Psychiatriegesetz, das vom Landeskabinett am Dienstag beschlossen wurde, soll die ambulante Grundversorgung durch Gemeindepsychiatrische Verbünde gestärkt werden. Dabei verabschiedet sich der Gesetzgeber vom reinen Unterbringungsrecht und installiert die Sozialpsychiatrischen Dienste auf einer klaren rechtlichen Grundlage.

Diese Dienste böten "niedrigschwellige, auch aufsuchende Hilfe bei der Vor- und Nachsorge und der Krisenintervention und sie vermitteln soziale Hilfen für psychisch Kranke und deren Angehörige", erklärte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).

Weiterhin sollen mit dem Gesetz, das nun parlamentarisch beraten wird, die Rechte von Patienten und Angehörigen gestärkt werden. Dazu gehören Beratungs- und Beschwerdestellen in den Kreisen sowie eine Ombudsstelle auf Landesebene.

Besuchskommissionen sollen als neutrale Kontrollinstanz eingerichtet werden, die dem Schutz von Personen dienen, die gegen ihren Willen in psychiatrische Einrichtungen untergebracht worden sind, heißt es.

Ein zentrales Melderegister zu Zwangsmaßnahmen soll die unbefriedigende Datenlage über Unterbringungs- und freiheitsentziehende Maßnahmen verbessern helfen.

Neu ausgestaltet wird zudem der Maßregelvollzug. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom März 2011 gefordert, die wesentlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung bedürften "klarer und bestimmter gesetzlicher Regelung. Dies gilt auch für die Anforderungen an das Verfahren."

Zudem hatten die Karlsruher Richter betont, dass eine medizinische Zwangsbehandlung "in besonders intensiver Weise" das Selbstbestimmungsrecht berührt. Entsprechend wurden enge Grenzen für die ausnahmsweise Zulässigkeit der Zwangsbehandlung gesetzt.

Die geplanten neuen Landesbestimmungen legen das Rehabiliationsangebot der Betroffenen fest und regeln Abläufe im Maßregelvollzug, die grundrechtsrelevant sind. Auch die Nachsorge bei der Entlassung von Patienten aus dem Maßregelvollzug soll verbessert werden. (fst)

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Kommentare
Dr. Peter Lorenz 02.04.201419:30 Uhr

Psychiatriegesetz

"Zwangsbehandlung" (mit Antipsychotika) und "Maßregelvollzug" (Freiheitsentzug) sind medizinisch-wissenschaftlich nicht begründbar und daher rechtswidrig. Betroffene sollten nach geringgradigen Gesetzesübertretungen davon überzeugt werden, dass sie eine Psychoedukation in Freiheit absolvieren müssen. Eine Auswahl geeigneter Therapeuten sollte ihnen vorgeschlagen werden, einen davon müssten sie akzeptieren.

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