Kassen-Gehälter

TK-Chef bleibt der Spitzenverdiener

Für die Vorstände der Krankenkassen hat es 2014 keine allzu großen Verdienstsprünge gegeben. Beim Vergleich der Gehälter zeigt sich: Wer eine Kasse mit vielen Versicherten managt, fährt die größte Ernte ein.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Praller ist das Portemonnaie in der Regel nicht geworden.

Praller ist das Portemonnaie in der Regel nicht geworden.

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BERLIN. Viele Versicherte - hohe Bezüge: Diese Grundregel hat sich auch 2014 bei den Vorstandsvergütungen von Krankenkassen-Managern bestätigt.

Die Zeiten üppiger Zuwächse sind vorbei, die Gehaltssteigerungen bewegen sich im einstelligen Prozentbereich.

Das geht aus den gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger hervor. Darin müssen nicht nur die Fixgehälter, sondern auch variable Vergütungsbestandteile, Pensionsansprüche oder die private Nutzung von Dienstwagen aufgeführt werden.

Wie schon 2013 führt auch im vergangenen Jahr der Vorstandschef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, die Gehaltsliste an. Seine Arbeit wurde mit knapp 297.000 Euro vergütet.

Das sind rund 7000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Die TK hat sich 2014 als Boom-Kasse erwiesen und ihre Versichertenzahl um rund 600.000 auf zuletzt 9,3 Millionen gesteigert.

Keine großzügige Sonderzahlung

Bei der Nummer 2 im Kassen-Ranking, der Barmer GEK, ist Vorstand Christoph Straub mit 265.000 Euro vergütet worden, 2013 waren es noch fast 283.000 Euro.

Den damaligen Gehaltssprung von fast 33.000 Euro hatte die Barmer GEK mit einer "einmaligen Sonderzahlung" unter anderem für den erfolgreichen Umbau der Hauptverwaltung begründet.

Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der DAK Gesundheit, erhielt rund 250.000 Euro für die Führung der drittgrößten Kasse mit rund 6,2 Millionen Versicherten. Das sind rund 3000 Euro mehr als im Jahr 2013.

Bei den Chefs der "großen Drei" gilt: Das Fixgehalt ist abschließend, variable Vergütungsbestandteile oder Erfolgsprämien gibt es nicht. Das sieht überwiegend bei IKK und BKK, insbesondere aber bei den AOKen, anders aus.

Der Platzhirsch unter den IKKen, die IKK classic mit 3,6 Millionen Versicherten, wird von Gerd Ludwig geleitet. Bei ihm kamen zur Grundvergütung von knapp 200.000 Euro noch variable Gehaltsanteile von rund 23.000 Euro hinzu.

AOK-Chefs mit hohen Zulagen

Bei den Ortskassen, die nicht der Aufsicht des Bundesversicherungsamts unterliegen, werden anteilig noch größere variable Vergütungen bezahlt. Ganz vorn liegt der Chef der AOK Bayern, Helmut Platzer - die mit 4,3 Millionen Versicherten größte AOK. Er erhielt als Fixum 196.600 Euro plus einer Zulage von rund 53.000 Euro.

Nahe beieinander in der Einkommensskala liegen Christopher Hermann (AOK Baden-Württemberg, 3,9 Millionen Versicherte) und Fritz Müller (AOK Hessen, 1,5 Millionen Versicherte). Sie verdienten inklusive Zulagen knapp 229.000 Euro (Müller) und knapp 227.000 Euro (Hermann).

Das "Schlusslicht" in den Verdienstskalen der Ortskassen bilden die Chefs der AOK Sachsen-Anhalt (700.000 Versicherte), Ralf Dralle, mit knapp 172.000 Euro und der AOK Bremen/Bremerhaven (228.000 Versicherte), Olaf Woggan, mit 177.500 Euro. Beide erhalten über die Grundvergütung hinaus keine Zulagen.

Bei den Betriebskassen ist das Gehaltsniveau sehr heterogen - kein Wunder bei Versichertenzahlen, die von wenigen tausend bis fast 1,2 Millionen (Deutsche BKK) reichen. Bei den führenden Betriebskassen stehen die Vergütungen nicht hinter denen anderer Kassenarten zurück.

Der Vorstand der mhplus BKK, (550.000 Versicherte), Winfried Baumgärtner, fuhr zusätzlich zum Grundgehalt von knapp 181.000 eine Zulage von 47.500 Euro ein. Ganz ähnlich das Gehaltsniveau bei der BKK vor Ort (800.000 Versicherte).

Für dessen Vorstandschef Reinhard Brücker wird ein Grundgehalt ein knapp 181.000 Euro ausgewiesen, plus einer Zulage von 47.500 Euro. Beim Primus im Segment der BKKen, der Deutschen BKK, wird für Vorstandschef Achim Kolanoski, ein Fixum von knapp 187.000 sowie 30.000 Euro Zulage ausgewiesen.

Auch fünfstellige Gehälter

Bei - gemessen an der Versichertenzahl - kleinen Betriebskassen geht der Chef auch mal mit einem fünfstelligen Einkommen nach Hause.

So etwa der Vorstand der BKK Stadt Augsburg, Florian Mair, mit knapp 60.000 Euro oder der Vorstand der BKK MEM (2000 Versicherte), Simone Fritzsche, mit rund 84.500 Euro. Beide haben keine weiteren Zulagen erhalten.

In den Verbandsetagen der einzelnen Kassenarten sowie im GKV-Spitzenverband sind die Einkünfte vergleichbar mit denen der Manager großer Kassen. Spitzenverbands-Chef Dr. Doris Pfeiffer konnte sich über ein Fixgehalt von 242.500 Euro freuen. Der vdek-Vorstand erzielte ein Einkommen von 189.000 Euro - ohne weitere Zulagen.

Der AOK-Bundesverband entlohnte seine Vorstandsmitglieder mit jeweils 183.500 Euro sowie 34.100 Euro Zulage. Bei den Landesverbänden der BKKen kommen die Vorstandsvorsitzenden - wie zum Beispiel beim Landesverband Süd - auf Gehälter von bis zu 200.000 Euro inklusive Zulagen.

BVA nimmt Gehaltsausreißer unter die Lupe

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Zügel bei der Kontrolle von Vorstandsverträgen für Kassen- und KV-Chefs angezogen. In einem Rundschreiben vom Januar zieht die Kassenaufsicht insbesondere Grenzen für die Gewährung von Boni.

Die Selbstverwaltung hat bisher einen vergleichsweise großen Handlungsspielraum , da es keine fixen Vorgaben für die Beurteilung von Vorstandsgehältern gibt.

In dem Rundschreiben erfasst das BVA akribisch die durchschnittliche Grundvergütung von Kassenvorständen in Abhängigkeit von der Zahl der Versicherten in Diagrammen.

Beispielsweise liegt bei einer Kasse mit rund 500 000 Versicherten die Grundvergütung des ersten Vorstands bei rund 200 000 Euro pro Jahr. Eine deutliche Überschreitung dieser Trendlinie, stelle „einen Indikator für unwirtschaftliches Verhalten dar“. Dann kann die Zustimmung des BVA zu einem Vorstandsvertrag versagt werden.

Zwar betont die Behörde, dass nur „eindeutige Grenzüberschreitungen“ als rechtswidrig beanstandet werden dürfen. Doch das BVA weist auf die „besonderen Einwirkungsmöglichkeiten“ der Aufsicht hin, Grundlagen für eine „einheitliche Genehmigungspraxis“ bei Vorstandsverträgen zu entwickeln. (fst)

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