Teure Praxisgebühr: 150 Euro Kosten, um an 10 Euro zu kommen
DÜSSELDORF/BERLIN (iss/HL). In einem Musterverfahren hat ein Sozialgericht nun bestätigt, was Kassenärztliche Vereinigungen befürchtet haben: Um zehn Euro Praxisgebühr von säumigen Patienten einzuklagen, müssen KVen weit über 150 Euro an Gerichts- und Verwaltungskosten bezahlen.