Reaktionen auf Bundestagsbeschluss
Transparenzgesetz: Schritt in richtige Richtung oder Weg in die Staatsmedizin?
Das vom Bundestag beschlossene Krankenhaus-Transparenzgesetz erfährt Lob von Kassen und Unikliniken. Schwarz sieht dagegen die KBV, die das Gesundheitswesen auf dem Weg in die Staatsmedizin wähnt.
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Einmal mehr warnt die KBV davor, dass sich in Deutschland eine Staatsmedizin etabliere.
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Berlin. Das am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedete Krankenhaus-Transparenzgesetz erntet bei Krankenkassen und Unikliniken Zustimmung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat zwar nichts dagegen, dass die Entscheidungsautonomie der Patienten mit Hilfe der Regelungen gestärkt werden soll, sie wertet das Normwerk aber als Angriff auf die Selbstverwaltung.
Das Gesetz „bahnt den Weg in eine unmittelbar, bis ins Detail staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung“, wird KBV-Vorstandsmitglied Sybille Steiner am Freitag in einer Mitteilung zitiert. Sie sorgt sich, dass die Selbstverwaltung geschwächt wird.
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Anlass ist, dass das Bundesgesundheitsministerium für die Erstellung des Transparenzverzeichnis direkt auf die Arbeitskraft des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zugreifen kann.
Unter Umgehung des Gemeinsamen Bundesausschusses, der das IQTIG als gemeinsame Stiftung der Selbstverwaltung finanziert, und ohne „selbst dafür zu bezahlen oder für die Ergebnisse zu haften“, wie Steiner weiter ausführte.
Uniklinika froh über Leveleinteilung
Zustimmung kam am Freitag vom GKV-Spitzenverband. Unter anderem lobte Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis die Verpflichtung der Krankenhäuser, aktuelle Informationen und Daten unverzüglich zu übermitteln, als „echten Fortschritt“. Gut sei zudem, wenn künftig Angaben über Ausnahmegenehmigungen von Ländern erhältlich seien, durch die Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht erfüllt werden müssen.
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) begrüßte, dass in dem Transparenzverzeichnis Versorgungsstufen angegeben und Unikliniken als eigene Stufe ausgewiesen werden sollen. Die Bürger könnten über die Level damit eindeutig erkennen, „wo Spitzenversorgung erbracht, interdisziplinär behandelt wird und Innovationen aus der Forschung in die Versorgung überführt werden“, so der VUD in einer Pressemitteilung.
Bei Risikoadjustierung noch Fragezeichen
Der Verband wies jedoch darauf hin, dass gerade bei Uniklinika eine „ordentliche Berücksichtigung der Risikoadjustierung“ wichtig sei. Deshalb müsse bei der Datenaufbereitung externer Sachverstand aus der Versorgungsforschung und Wissenschaft mit einbezogen werden.
Zweifel äußerte die Deutsche Stiftung Patientenschutz, ob die im Gesetz vorgesehene Risiko-Adjustierung praktisch ausreiche. Qualität messe sich nicht nur allein an der Zahl der Beschäftigten im Verhältnis zu den vorhandenen Betten, der Behandlungshäufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate. Auch die Berücksichtigung unterschiedlicher Patientengruppen und eine funktionierende Steuerung der Patienten im Krankenhaus spiele eine Rolle. (juk)