Umstrittenes Beschneidungs-Urteil ist rechtskräftig

Wenn Ärzte Jungen aus religiösen Gründen beschneiden, ist das strafbar. Mit diesem Urteil hat das Landgericht Köln für große Diskussion gesorgt. Jetzt ist es rechtskräftig.

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Gegen das Urteil über religiöse Beschneidungen können nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Gegen das Urteil über religiöse Beschneidungen können nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

© Rafa Irusta Machin / Panthermedia

KÖLN (dpa). Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf dpa-Anfrage.

Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah.

Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher.

Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker - zuletzt der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner - ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne.

"Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung, die für jüdische Eltern eine biblisch begründete Elternpflicht ist und für muslimische Eltern in einer verpflichtenden religiösen Tradition gründet", sagte der Kardinal laut Mitteilung vom Freitag.

"Derartigen Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern in Deutschland einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten."

Ähnlich hatte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz geäußert.

Medizinrechtler raten Ärzte, keine Zirkumzisionen mehr vorzunehmen

Das Kölner Landgericht hatte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden, dass religiöse Beschneidungen von Jungen als Körperverletzung zu werten sind. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes.

Das Urteil war auf entschiedene Kritik gestoßen, Ärzte fürchten, dass künftig wieder mehr Zirkumzisionen von medizinischen Laien unsachgemäß ausgeführt werden.

Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln raten Medizinrechtler Ärzten davon ab, aus religiösen Gründen Zirkumzisionen von Jungen vorzunehmen.

Lesen Sie dazu auch: Jüdisches Krankenhaus stoppt religiöse Beschneidungen

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Kommentare
Wolfgang Lohmueller 01.07.201217:32 Uhr

Judenverfolgung in Deutschland - vom feinsten

Seit Jahrtausenden ist für die Juden die Beschneidung das Bundeszeichen, Gottes Eigentumsvolk zu sein, und jedes Volk, das die Juden antastete und verfolgte, mußte dies bitter büßen.
Weil Beschneidung von Mädchen verabscheuungswürdig ist, dehnen Kölner Richter diesen Abscheu ohne Unterscheidung auf die männliche Circumcision aus.
Damit aber rebellieren die Kölner Landrichter nun gegen den Gott seines Bundesvolks Israel.
Die Kölner Landrichter haben aus der Geschichte anscheinend nichts gelernt, geschweige denn, dass sie den Gott Israels ernst nähmen. Spricht man den Eltern das Recht ab, ihre Jungen beschneiden zu lassen, so fällt dies zurück auf unser deutsches Volk als Aufkündigung des Generationenvertrags. Die nächsten Richter werden die Versorgung der Älteren, Schwachen und Kranken durch die junge Generation ebenfalls für strafbar halten.
Armes Deutschland!

Dr. Bernhard Rudy 01.07.201210:20 Uhr

Eine lang überfällige Klarstellung

Nichts, weder irgendeine Glaubensrichtung noch irgend eine hygienische Begründung rechtfertigt den Eingriff Erwachsener in die körperliche Autonmie eines schwächeren und noch entscheidungsunfähigen Lebewesens. Unser aller Gott und Schöpfer, oder nennen wir es Evolution, hat kein Lebewesen bis dato so entstehen lassen, dass wir Menschen das Recht haben in den gesunden,neugeborenen Körper einzugreifen, das ist der eigentliche Glaubenskandal. Man könnte es auch als Anmaßung der Schöpfung gegenüber bezeichnen. Eine Schande auch für die Bischöfe und Vertreter der Christlichen Kirchen, die das so nicht sehen und das Urteil sogar im Namen der jüdischen und moslemischen Glaubensrichtung ablehnen.
Hygienische Risiken anzuführen, als Befürwotung der Beschneidung sprechen ehe für das Unvermögen der Eltern seinen Kindern eine angemessene Körperhygiene beizubringen.

Dr. Bernhard Rudy

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