Gesetzentwurf im Bundestag

Union will erst nach drei Jahren reguläre Gesundheitsversorgung für Geflüchtete

Die Unionsfraktion plädiert dafür, dass Geflüchtete drei Jahre statt wie bisher 18 Monate lang eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

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Berlin. Die Union im Bundestag fordert in einem Gesetzentwurf die „Weiterentwicklung“ des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Auszahlungsdauer von Leistungen nach diesem Gesetz solle von 18 auf künftig 36 Monate verlängert werden. Ein Grund für die steigende Zahl von Asylanträgen sei der „hohe Standard der deutschen Sozialleistungen“, heißt es in dem Entwurf. Durch die verlängerte Dauer könnte auch die sogenannte Sekundärmigration von Menschen – also innerhalb der EU nach Deutschland – verringert werden.

Im Ergebnis könnten durch diesen Schritt Länder und Kommunen Einsparungen bei Sozialleistungen „in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags pro Jahr“ erzielen“. Auch bei der Gesundheitsversorgung wären jährliche Einsparungen „im dreistelligen Millionenbereich“ möglich.

Denn Asylsuchende und Geflüchtete erhalten in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthalts nur Gesundheitsleistungen nach den Paragrafen 4 und 6 dieses Gesetzes. Diese umfassen die Versorgung bei akuten Schmerzzuständen sowie Leistungen, die Krankheiten und deren Folgen lindern oder bessern. Abgedeckt ist ebenfalls die Versorgung bei Schwangerschaft und Geburt sowie Impfungen.

Die Einsparungen im Gesundheitsbereich würden sich insoweit dadurch ergeben, dass die Betroffenen erst nach drei Jahren Zugang zur medizinischen Regelversorgung erhalten. (fst)

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