„Ethisch fragwürdige Entstehungsgeschichte“

Universität Harvard entfernt Menschenhaut vom Einband eines Buches

Ein Buch gebunden in Menschenhaut? Vor Jahren sorgte ein solches Exemplar der US-Universität Harvard für Schlagzeilen. Nun ist die Haut entfernt. Erstbesitzer des Buches war ein französischer Arzt.

Veröffentlicht:

Cambridge. Die US-Elite-Universität Harvard hat menschliche Haut von dem Einband eines ihrer Bücher entfernt. Nun sei sie dabei, weitere Nachforschungen zum Buch und der anonymen Patientin durchzuführen, deren Haut für den Einband verwendet worden sei, teilte die Uni-Bibliothek in Cambridge (US-Bundesstaat Massachusetts) am Mittwoch (Ortszeit) mit. Man werde sich mit den zuständigen Behörden beraten, „um eine endgültige, respektvolle Stätte für diese menschlichen Überreste zu bestimmen“.

Das Buch hatte 2014 auch in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt, als eine Untersuchung ergeben hatte, dass es in Menschenhaut gebunden war. Es handelt sich um ein Exemplar von „Des destinées de l’âme“ (auf Deutsch etwa: Über die Schicksale der Seele), das der französische Schriftsteller Arsène Houssaye laut der Harvard Bibliothek erstmals 1879 veröffentlichte.

Haut stammt von verstorbener Klinikpatientin

Erster Besitzer des Buches war demnach ein französischer Arzt. Er habe das Buch mit Haut gebunden, „die er ohne Zustimmung vom Körper einer verstorbenen Patientin in dem Krankenhaus, in dem er arbeitete, genommen hatte“, erklärte die Uni-Bibliothek in einem Statement. Das Buch befindet sich ihr zufolge seit 1934 in den Bibliothekssammlungen und ist in der Houghton Bibliothek – einer von zahlreichen Bibliotheken der Universität – untergebracht.

Nach einer sorgfältigen Prüfung sei man zu dem Schluss gekommen, dass die für den Bucheinband genutzten menschlichen Überreste nicht mehr in die Bibliothekssammlungen gehören, hieß es. Zur Begründung verwies die Bibliothek unter anderem auf die „ethisch fragwürdige Entstehungsgeschichte des Buches“.

Dabei räumte sie ein, in der Vergangenheit im Umgang mit dem Buch Fehler gemacht zu haben. Diese hätten die Würde des betroffenen Menschen weiter objektiviert und beeinträchtigt. „Wir entschuldigen uns bei denjenigen, die durch diese Handlungen geschädigt wurden.“ (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Ein Medikament unter vielen, das wenigen hilft? 2400 Wirkstoff-Kandidaten in der EU haben den Orphan-Drug-Status.

© artisteer / Getty Images / iStock

Wirkstoff-Kandidaten mit Orphan-Drug-Status

Orphan Drugs – Risiken für ein Modell

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Der Kampf gegen HP-Viren ist ein Schwerpunkt der Initiative Vision Zero.

© Pornpak Khunatorn / Getty Images / iStock

Welt-HPV-Tag

Krebs verhindern: Jugend gegen HPV impfen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Ein junges Mädchen wird geimpft – gegen HPV? (Symbolbild mit Fotomodellen)

© milanmarkovic78 / stock.adobe.com

Vision Zero Onkologie

Die Elimination des Zervixkarzinoms

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Privatliquidation in der ärztlichen Zukunft? Erst einmal bräuchte es vom Verordnungsgeber ein GOÄ-Update, was – auch ob des innerärztlichen Streits – in den Sternen steht.

© KI-generiert mit ChatGPT-4o

Tag der Privatmedizin

GOÄneu: Reuther und Reinhardt demonstrieren Geschlossenheit

Zweifarbig geteilter Bürostuhl

© Shah Zaman Khan/Wirestock / stoc

Gemeinsamer Kassensitz

Aus eins mach zwei: So gelingt Jobsharing in der Praxis