Kommentar – Fehlermanagement
Vermeidbare Risiken
Mit dem ersten "Weißbuch Patientensicherheit" ist ein weiterer wichtiger Mosaikstein auch zum Thema Patientenrechte gelegt worden. Zwar sind die Grundlagen dazu bereits im Patientenrechtegesetz im Februar 2013 zusammengetragen worden. Die Frage ist nur, ob den Worten in der Zwischenzeit Taten gefolgt sind. Aktionsbündnis und Ersatzkassen sagen ja, aber bei weitem nicht genug.
Das Bundesgesundheitsministerium verweist dabei gerne auf gesetzliche Qualitätsvorgaben und schreibt, dass eine gute Fehlerkultur unerlässlich sei. Kliniken seien etwa verpflichtet, Beschwerden von Patienten auszuwerten sowie Risiken und Fehler in der Behandlung aufzuarbeiten. Schön und gut, doch die Realität sieht leider anders aus. Hier stellen die Weißbuch-Herausgeber ein immer noch zu großes Nebeneinander anstelle eines Miteinanders fest. Sie rechnen vor, dass von den ein bis zwei Millionen "unerwünschten Ereignissen" bis zu 800 000 vermeidbar wären.
Ja, und es ist richtig: Die Kosten spielen eine große Rolle, aber nicht, indem man auf Investitionen in Qualität und Sicherheit verzichtet, sondern indem man sich vor hohen Nachbehandlungskosten nach unerwünschten Ereignissen schützt. Da könnte der Ökonom durchaus einmal auf den Arzt hören.
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