Versorgung im Norden so prekär wie im Osten
Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern sind Länder mit vergleichbaren Versorgungsproblemen. Ein Hausarzt muss in beiden Regionen ähnlich viele Einwohner versorgen, ergab eine Analyse der Nord-KV.
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Eine Windmühle bei Gelting in Schleswig-Holstein: Nach Daten der KV gibt es im nördlichsten Bundesland insgesamt 1900 Hausärzte.
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BAD SEGEBERG. Die Versorgungsprobleme in vielen Regionen der östlichen Bundesländer sind bekannt. Die Zahlen für Schleswig-Holstein zeigen, dass die Situation dort nicht weniger prekär ist als im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern.
Deutlich wurde dies auf der gemeinsamen Landesdelegiertentagung von NAV-Virchowbund und Hartmannbund der Landesverbände Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in Bad Segeberg.
Dort präsentierte Bianca Hartz von der KV Schleswig-Holstein Zahlen, die einen Vergleich der beiden Bundesländer erlauben.
Nach den Daten der Leiterin der Zulassungsabteilung in Bad Segeberg gibt es in Schleswig-Holstein zwar rund doppelt so viele Vertragsärzte (über 5000) als in Mecklenburg-Vorpommern (über 2450). Die Bevölkerung zwischen Nord- und Ostsee profitiert aber in erster Linie von einer höheren Facharztdichte.
Jeder dritte Hausarzt in Schleswig-Holstein über 60
Bei den Hausärzten wird der Unterschied schon geringer: 1100 Hausärzte gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, 1900 in Schleswig-Holstein - bei deutlich mehr Einwohnern.
Jeder Hausarzt in Schleswig-Holstein versorgt rechnerisch 1470 Einwohner, in Mecklenburg-Vorpommern 1490. Mit im Schnitt 54 Jahren sind die Hausärzte in Schleswig-Holstein rund 1,5 Jahre älter als im Nachbarland.
Jeder dritte Hausarzt in Schleswig-Holstein ist bereits 60 Jahre oder älter, in Mecklenburg-Vorpommern jeder fünfte. In beiden Ländern finden Patienten rund 150 Zweigpraxen, MVZ gibt es in Schleswig-Holstein 70, in Mecklenburg-Vorpommern rund 50.
Nicht berücksichtigt ist in diesen Zahlen, dass die Entfernungen für die Patienten in Mecklenburg-Vorpommern zum Teil deutlich länger sind. Beide KVen setzen auf Fördermaßnahmen, um die Versorgungslage zu entschärfen.
"Nicht die gleichen finanziellen Möglichkeiten"
Die KV Schleswig-Holstein kann Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro gewähren. Außerdem steht ein Strukturfonds zur Verfügung, mit dem die Abstaffelungsregelung im ländlichen Raum ausgesetzt werden kann.
Mecklenburg-Vorpommern kann Investitionskostenzuschüsse von bis zu 50.000 Euro für Praxisgründer gewähren.
Schleswig-Holsteins Hartmannbund-Vize und NAV-Landesvorsitzender Matthias Seusing würde es begrüßen, wenn in seinem Bundesland Wachstumsbegrenzungen für Praxen ausgesetzt werden.
"Wenn eine große Versorgerpraxis schließt, müssen die Patienten verteilt werden. Die aufnehmenden Praxen dürfen dafür nicht bestraft werden."
Die Unterstützung im Nachbarland hält er für sinnvoll, aber auch für schwer übertragbar auf sein Bundesland: "Wir haben nicht die gleichen finanziellen Möglichkeiten."