22. Versorgungsforschungskongress
Versorgungsforscher fordern Transferinstitut für Innovationsfonds-Projekte
Die Implementierung von erfolgreichen Innovationsfonds-Projekten in die Regelversorgung klappt nicht wirklich, kritisieren Versorgungsforscher. Abhilfe könnte ein Transferinstitut schaffen.
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Eine neue Institution in der Verwaltung, um bürokratische Hürden zu überwinden? Versorgungsforscher schlagen vor, die Überführung von erfolgreichen Innovationsfonds-Projekten in die Regelversorgung über die Einrichtung eines Transferinstituts als verantwortliche Behörde zu fördern.
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Berlin. Eigentlich ist der Innovationsfonds dafür da, nicht nur innovative Versorgungsformen zu erproben, sondern sie auch in die Regelversorgung zu überführen. So weit die Theorie. Die Realität sieht bekanntermaßen anders aus. Auf dem 22. Deutschen Versorgungsforschungskongress in Berlin wurde deshalb eigenes Institut ins Spiel gebracht, das die Überführung von Innovationsfonds-Projekten verantworten könnte.
„Verbessert der Innovationsfonds das Gesundheitswesen?“, war eine Frage, mit der sich Christina Lindemann und die Ad-hoc-Kommission Innovationsfonds des Deutschen Netzwerks für Versorgungsforschung befassten. Grundlage bildeten 210 Projekte für neue Versorgungsformen, von denen 57 beendet waren und 17 eine Empfehlung, 40 aber keine Empfehlung für die Übernahme in die Regelversorgung erhalten hatten.
Verpflichtungen gibt es nicht
Auf die Frage, wie viele der Projekte mit Empfehlung tatsächlich schon in die Regelversorgung übernommen wurden, musste Lindemann passen. Die Bilanz sieht also mau aus. Es seien aber einige Projekte ohne Empfehlung teilweise durch Selektivverträge in die Versorgung überführt worden, so Lindemann.
Der Transfer ist also die Achillesferse der Innovationsfonds-Projekte. Das liegt laut Christina Lindemann daran, dass es nach Abschluss keine Konkretisierung der Verantwortlichkeiten, kein vorgegebenes Verfahren zur Umsetzung gibt. Die Empfehlungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gehen zwar an diverse Empfänger. Doch der Elan, sich mit den Projekten zu befassen und eine Umsetzung anzugehen, ist offenbar gering.
Das zeigen die Rückmeldungen, welche die jeweiligen Adressaten von Empfehlungen abgaben. Die Ad-hoc-Kommission schaute nach, wie viele solcher Stellungnahmen oder Kenntnisnahmen veröffentlicht wurden. Insgesamt ist der Rücklauf danach offenbar überschaubar. So seien das Bundesgesundheitsministerium und ihm angegliederte Institute wie das RKI oder BZgA 13 Mal Adressat einer Empfehlung gewesen, nur eine Rückantwort sei aber nachlesbar, berichtete Christina Lindemann.
IQTiG als Umsetzungsbehörde?
Ähnlich sieht es bei anderen Akteuren aus: Ministerien der Länder seien 90 Mal angefragt worden, 70 Rückantworten fehlten oder seien nicht veröffentlicht worden. Bei der Selbstverwaltung gebe es für 232 Anfragen 219 Mal keine Stellungnahmen nachzulesen.
Zwar gibt es für den Innovationsausschuss die Möglichkeit, den G-BA direkt zur Umsetzung zu verpflichten. Davon hat er bislang aber nur einmal Gebrauch gemacht - im September beim Projekt STEP.De. Generell erntete auf dem Versorgungsforschungskongress die Idee viel Sympathie, ein „Überführungsinstitut“ zu schaffen. Mit der Aufgabe, so ein Vorschlag, könnte das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen beauftragt werden. Wichtig sei auf jeden Fall eine Zwischenfinanzierung der Projekte bis zur Implementierung. Für eine Transferförderung gibt es laut G-BA derzeit keinen gesetzlichen Rahmen. (juk)