Ungerechtigkeit in Gesetzesform
Viele Gesundheitsberufe fühlen sich beim Corona-Bonus übergangen
Auf wenig Gegenliebe stößt der von der Ampelkoalition geplante Pflegebonus nicht nur bei Medizinischen Fachangestellten. Auch die Krankenhäuser hadern mit dem Gesetzentwurf.
Veröffentlicht:Berlin. Der Coronaprämie, die besonders belastete Pflegekräfte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen erhalten sollen, haftet das Stigma der Ungerechtigkeit an. Im Gesundheitsausschuss bekamen die Mitglieder am Mittwochnachmittag zu hören, welche Berufsgruppen nach Ansicht von Verbänden und Sachverständigen eigentlich auch einen Bonus verdient hätten nach zwei Jahren Pandemie.
Hebammen und Heilmittelerbringer nehme der Gesetzentwurf aus, wurde moniert. Ebenso Pflegehelfer in Kliniken, kritisierte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Ungerecht sei auch, dass auf Intensivstationen bei der Höhe der Boni zwischen Mitarbeitern mit Weiterbildung und solchen ohne unterschieden werde.
Gaß richtete deshalb an den Gesetzgeber einen Appell, die vorgesehenen Mittel für den Pflegebonus in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro so aufzustocken, dass auch andere Mitarbeiter berücksichtigt werden könnten, „die viel geleistet haben“. Elisabeth Fix vom Caritasverband hielt es dagegen für sinnvoller, allen systemrelevanten Gruppen einen Steuerfreibetrag auf eine Prämie zu gewähren.
„Leistung honorieren“
Ärzte bekräftigen Forderung nach Corona-Prämien für MFA
Bund-Länder-Gipfel für Ausbildungsreform
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) unterstützten bei der Anhörung den Vorstoß der Unions-Bundestagsfraktion, auch Medizinischen und Zahnärztlichen Fachangestellten (MFA/ZFA) sowie Mitarbeitern im Rettungsdienst einen Coronabonus zukommen zu lassen.
Hannelore König vom VmF wies darauf hin, dass die pandemiebedingte Mehrbelastung für die MFA kein Ende nehme. Bonuszahlungen könnten „jetzt mal endlich ein Zeichen der Wertschätzung“ sein. Das Gesetz zum Pflegebonus müsse deshalb unbedingt weiterentwickelt werden.
König begrüßte auch die Forderung der Union, einen Bund-Länder-Gipfel einzuberufen, um die Berufsordnungen noch 2022 zu reformieren. Als zentrale Leitlinien einer Neuordnung hat die Union dabei besonders Delegationsmöglichkeiten, Aufstiegsmöglichkeiten im Beruf sowie die generelle Aufwertung des Berufsbildes im Blick.
Vorgesehen ist im Pflegebonus-Gesetz, den vorläufigen Pflegeentgeltwert für die Krankenhäuser von Juli bis Ende Dezember von 163 auf 200 Euro anzuheben. Ab 2023 soll er dann auf 171 Euro sinken. Viel zu niedrig, beklagte Gerald Gaß. Er forderte, den Pflegeentgeltwert für ein halbes Jahr auf 340 Euro festzusetzen und dann im kommenden Jahr auf 230 Euro zu senken. (juk)