Hessen
Vorschläge für sichere Approbationsurkunde
Hessen drängt die Bundesregierung via Bundesrat, Arzt-Zulassungen fälschungssicherer zu machen.
Veröffentlicht:Berlin. Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) hat am Mittwoch einen Antrag in den Gesundheitsausschuss des Bundesrats eingebracht, in dem die Bundesregierung um Prüfung gebeten wird, wie Approbationsurkunden fälschungssicherer gemacht werden können. Nach Auskunft des Ministeriums in Wiesbaden hat der Antrag in dem Gremium „breite Zustimmung erfahren“.
Vorausgegangen war das Auffliegen einer falschen Ärztin Anfang November, die in einer Klinik in Fritzlar den Tod von vier Patienten verursacht haben soll. Sie soll sich dort mit einer gefälschten Arzt-Zulassung beworben haben. Die Landesärztekammer Hessen hatte deshalb ebenfalls bereits sicherere Dokumente verlangt.
Der hessische Antrag schlägt nun unter anderem fälschungssicherere Prägesiegel statt Stempelsiegel auf den Urkunden vor. Potenzielle Arbeitgeber könnten verpflichtet werden, in Zweifelsfällen nicht nur bei den Ärztekammern, sondern auch bei den ausstellenden Landesprüfungsämtern im Gesundheitswesen die Echtheit des Papiers abzufragen.
Diese Ämter als Approbationsbehörden könnten zudem angehalten werden, vor der Ausstellung der Urkunde nachzufassen, ob es sich bei dem vorgelegten Zeugnis über das bestandene Staatsexamen um ein unverfälschtes Papier handelt.
Eine weitere Option könnte demnach ein zentrales Register bei der Bundesärztekammer sein – verbunden mit der Pflicht des potenziellen Arbeitgebers, vor der Einstellung Einsicht in dieses Verzeichnis zu nehmen. Auch über die Einführung eines „elektronischen Arztausweises“ könne nachgedacht werden.
Eingang finden sollte dies laut Antrag im geplanten Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV.
Ein Zentralarchiv hatte nach Bekanntwerden des Skandals auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, angemahnt. Hessens Kammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski hatte dies abgelehnt: „Wir leben in einem föderalen und nicht in einem zentralistischen System, wenn die Urkunden fälschungssicher sind, ist ein zentrales Register überflüssig.“