Beschneidung

Warnung vor einem Brauchtum

Die Debatte um religiöse Beschneidungen von Jungen bleibt angespannt: Während sich Juden zunehmend als "Kinderquäler" abgestempelt sehen, warnen Ärzte vor der Zirkumzision.

Veröffentlicht:
Kinderschützer Sadeh: Debatte über Beschneidung nicht mit Holocaust vermischen.

Kinderschützer Sadeh: Debatte über Beschneidung nicht mit Holocaust vermischen.

© Hannibal / dpa

BERLIN (dpa). Ärzte und Menschenrechtsorganisationen haben vor den Folgen der Beschneidung bei jüdischen und muslimischen Jungen gewarnt und Aufklärung über die Folgen des Brauchs gefordert.

Die Entfernung der Vorhaut am Penis von Neugeborenen könne erhebliche körperliche und psychische Schäden haben, sagte Dr. Ulrich Fegeler, Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), am Mittwoch in Berlin.

Der Schnitt sei mit erheblichen Schmerzen verbunden. Vorhautamputationen seien ein schwerwiegender Eingriff, sagte der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann.

Mit einer Petition an den Bundestag will die Initiative ein Gesetz zur Legalisierung der Beschneidung stoppen. Sachverständige und Vertreter von Religionsgemeinschaften sollten zunächst darüber diskutieren, was für das Kindeswohl am Besten sei.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat für die kommenden Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt, nachdem sich das Parlament vor einigen Wochen für eine solches Gesetz ausgesprochen hatte.

Auslöser des Streits ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter hatten die Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen und Kleinkindern als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet.

Das Urteil, das für andere Gerichte nicht bindend ist, hatte erhebliche Unruhe unter Juden und Muslimen ausgelöst.

Der Israeli Eran Sadeh, Gründer der Kinderschutzorganisation "Protect the Children", meinte am Mittwoch, das Leiden der Juden im Holocaust dürfe keine Begründung dafür sein, die Debatte über die Beschneidung zu unterdrücken.

Sadeh berichtete von eigenen traumatischen Erfahrungen mit der Beschneidung.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, wiederum hatte erklärt, er empfinde es als unerträglich, dass man Juden als Kinderquäler abstempele und jüdisches Leben als ein Stück weit als illegitim dargestellt werde.

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Kommentare
Dipl.-Med Stefan Geiser 05.10.201209:00 Uhr

Gesetzeskonformität prüfen

Es ist zu bedenken, dass im Grundgesetz bereits Argumente für die konträren Standpunkte zu finden sind.

GG Grundrechte Art.2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Aber auch:
GG Grundrechte Art.4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Da die Juden und die Mulime im Geltungsbereich des deutschen Rechtes leben, ist die Frage zu stellen, ob diese Diskussion in irgendeiner Weise rational und in Anerkennung aller religiöser Gegebenheiten und Bedürfnisse von einem deutschen Gericht lösbar ist.
Ich halte Ursache (Kölner Urteil) dieser unsäglichen Diskussion für ein Indiz der deutschen Regulierungswut, die gewollt oder nicht gewollt ein Paket gesellschaftlichen Sprengstoffes geöffnet hat. Meine Empfehlung ist, sich auf das tolerante Miteinander zu besinnen. Leben und leben lassen ist nach meiner Ansicht das bessere Rezept zur Bewältigung solcher Probleme.

Dr. Thomas Georg Schätzler 14.09.201217:15 Uhr

E-Petition im Deutschen Bundestag online - Moratorium gefordert

Aktuell ist die Petition der Deutschen Kinderhilfe mit der Nummer 26078 im Petitionssystem des Deutschen Bundestages online. Ihr Titel lautet: "Zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung" und fordert für diese Zeit eine fundierte Diskussion von Experten, Wissenschaftlern, Betroffenen, Politik, Religionsgemeinschaften und Öffentlichkeit zur besseren Entscheidungsfindung.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_07/_23/Petition_26078.mitzeichnen.html

Hiermit bitte ich alle Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung, dieses Anliegen im E-Petitionssystem des Deutschen Bundestags zu unterstützen und die Petition mit zu zeichnen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Horst Grünwoldt 14.09.201200:44 Uhr

Unzulässige Körperverletzung

Dr. Schätzler nennt alle Vernunftgründe gegen die rituellle Beschneidung gesunder männlicher Genitalien. Die sind auch von jedem Fundamentalisten -egal welcher religiösen Glaubensrichtung- zu respektieren, wenn es um vermeidbare Schmerzen und Schäden an jungen Menschen und gegen das sittliche Empfinden der Mehrheitsbevölkerung in einer aufgeklärten Gesellschaft geht.
Da darf weder die Politik, noch die Justiz aus vermeintlicher Staatsraison faule Kompromisse eingehen.
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

Dr. Thomas Georg Schätzler 13.09.201218:35 Uhr

Gesamtgesellschaftlicher Diskurs bleibt notwendig

Rituelle Beschneidungen aus religiösen Gründen sind für alle Gesellschaften, die sich der Demokratie, der Aufklärung und der Menschenrechte verpflichtet fühlen, problematisch. Wenn in Deutschland gesundheitspolitische, pädiatrische, schmerztherapeutische, juristische und psychosoziale Bedenken angemeldet werden, hat dies auch mit dem erwachten öffentlichen Bewusstsein für Kindesmisshandlungen und -missbrauch in Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche, öffentlichen Betreuungseinrichtungen und mit Skandalen der Reformpädagogik zu tun. Die rituelle Beschneidung ist gerade wegen ihrer genitalen Manipulation und blutigen Vorhautentfernung suspekt.

Es ist auch nicht hilfreich, wenn der israelische Präsident Schimon Peres unseren Bundespräsidenten Joachim Gauck um Hilfe bittet. Oder der bayrische Ministerpräsident auf schnelle Klärung drängt bzw. Israel ein Machtwort der Bundeskanzlerin fordert. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland forderte unmissverständlich eine klare gesetzliche Regelung pro Zirkumzision. Diese Forderungen befördern den Verdacht, dass die in unserer verfassten Demokratie bestehende Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive umgangen werden soll.

Besonders negativ haben sich öffentliche Äußerungen von Yona Metzger, Oberrabbiners des Staates Israel, ausgewirkt. Die Beschneidung "Brit Milah" am 8. Lebenstag männlicher Säuglinge sei Kernbestand der jüdischen Religion und damit nicht verhandelbar. Sie sei ein 4.000-jähriges, von Gott befohlenes Gesetz und gehöre wie ein "Siegel" zur "jüdischen Seele", betonte der Rabbiner bei einer Anhörung in Berlin. Metzger erneuerte den Vorschlag, jüdische Beschneider medizinisch auszubilden und zu zertifizieren. Jede Form von Betäubung bei dem Eingriff lehnte er aber ebenso ab wie die Forderung, dass nur Ärzte Beschneidungen durchführen dürfen. Nach jüdischem Gesetz sei die Natur zu respektieren. Er wies Vorwürfe zurück, wonach die Beschneidung von Kleinkindern zu einem Trauma führen könne. Von den acht Millionen Einwohnern Israels sei deswegen niemand traumatisiert. "Wir haben 4.000 Jahre Erfahrung", so Metzger. "Die gleichen Söhne, die am achten Tag ihres Lebens beschnitten wurden, lassen später ihre Kinder beschneiden - das spricht nicht dafür, dass sie traumatisiert wurden, oder andere Probleme hatten."
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/51347/Oberrabbiner-schlaegt-medizinische-Grundausbildung-fuer-Beschneider-vor#comment17663
Gerade diese fundamentalistischen Positionen Yona Metzgers könnten für mögliche obergerichtliche Entscheidungen beim BGH, BVerfG, EuGH und EuGMR juristisch richtungsweisend verstanden werden.

Widersprüche bleiben: Sonst so selten geeinte Apologeten jüdischen Glaubens und des Islams fordern unbeschnittene Rechte auf rituelle Beschneidungen ohne unsere historisch gewachsenen Lebens- und Rechtekultur zu reflektieren. Bei Kritik an der Beschneidung ausschließlich männlicher Nachkommen wird darauf hingewiesen, dass man selbstverständlich gegen Beschneidungspraktiken bei Frauen sei. Invasivität, Schmerzintensität und Auswirkungen der Zirkumzision des Mannes werden im psychophysischen Erleben der Betroffenen miniaturisiert, bagatellisiert oder verleugnet. Zugleich wird im Gegensatz dazu die rituelle Bedeutung überhöht, und ein möglicher Aufschub der Beschneidung bis zu einem einwilligungsfähigen Alter als kulturell identitätsberaubend empfunden. Kulturelle Reflexion erfordert jedoch, tradierte Handlungsweisen zu überdenken und in Zeiten entwickelter individualisierter Menschenrechte mit Achtsamkeit und gegenseitigem Respekt weiter zu entwickeln.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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