Bundestag für Beschneidungen

Juden und Muslime waren entsetzt, als religiöse Beschneidungen von einem deutschen Gericht als Körperverletzung bewertet wurden. Ein symbolischer Beschluss des Bundestages soll die aufgeregte Debatte vorerst beruhigen.

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BERLIN (dpa). Mit einer symbolischen Grundsatz-Erklärung hat sich der Bundestag für die Legalisierung religiöser Beschneidungen stark gemacht.

Das Parlament verabschiedete am späten Donnerstagnachmittag mit breiter Mehrheit eine entsprechende Resolution.

Darin sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist".

Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sprach von einem klaren Signal, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland nicht unzumutbar erschwert werden dürfe.

Das Kölner Landgericht hatte vor drei Wochen einen Proteststurm ausgelöst, als es die Beschneidung eines minderjährigen Jungen als Körperverletzung wertete.

Sowohl im Judentum als auch im Islam ist dieser Eingriff ein wichtiges Ritual mit langer Tradition. Dass sich der Bundestag jetzt für eine Legalisierung ausspricht, hat zunächst nur symbolischen Wert.

Absage an Beschneidungs-Tourismus

Allerdings wird die Bundesregierung mit der Resolution aufgefordert, bis zum Herbst ein verbindliches Gesetz vorzulegen.

Außenminister Guido Westerwelle (FDP) begrüßte die schnelle Reaktion des Parlaments. Nach seinen Worten wäre es in der Welt nicht zu vermitteln, wenn den Bürgern in Deutschland eine Beschneidung aus religiösen Gründen nicht ermöglicht werde.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht ergänzte, bei anhaltender Rechtsunsicherheit drohten Beschneidungen im Hinterzimmer oder ein "Beschneidungs-Tourismus".

Widerstand gegen die fraktionsübergreifende Resolution kam von der Linken. Ihr Rechtspolitiker Jens Petermann warb dafür, mit einer Beschneidung bis zum 14. Geburtstag zu warten, damit der Betroffene selbst entscheiden könne.

Warnung von Terre des Femmes

Ähnliche Bedenken wie bei der Linken gab es auch bei den Grünen, die dem Entschließungsantrag nur teilweise zustimmten.

Einzelne Abweichler gab es auch bei der SPD und den Koalitionsfraktionen. So berief sich der FDP-Abgeordnete Heiner Kamp auf die körperliche Unversehrtheit von Kindern: "Keine Religion darf für sich beanspruchen, dieses wichtige Grundrecht verletzen zu dürfen."

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes warnte derweil vor der Gefahr, dass ungewollt auch bestimmte Formen der weiblichen Genitalverstümmelung legalisiert werden könnten.

SPD-Fraktionsvize Lambrecht versicherte hingegen: "Genitalverstümmelung von Mädchen hat nichts, aber auch gar nichts mit der Beschneidung von Jungen zu tun."

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