Bundesgerichtshof

Warum PKV-Beitragserhöhungen rechtens sind

Mangelndes Vertrauen in Treuhänder ist kein Grund, höhere PKV-Prämien nicht zu zahlen, so der BGH in einem Urteil.

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Private Krankenversicherungen dürfen nicht nur den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen – sie müssen das teilweise auch, urteilte der Bundesgerichtshof.

Private Krankenversicherungen dürfen nicht nur den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen – sie müssen das teilweise auch, urteilte der Bundesgerichtshof.

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KÖLN. Die privaten Krankenversicherer (PKV) müssen nicht mit der massenhaften Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge rechnen. In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun entschieden, dass Zweifel an der Unabhängigkeit der zuständigen Treuhänder kein Grund sind, Prämienerhöhungen für unwirksam zu erklären.

Ein Kunde hatte gegen die Axa Krankenversicherung geklagt. Er hält Prämienerhöhungen aus den Jahren 2012 und 2013 für unrechtmäßig, weil der damals zuständige Treuhänder wirtschaftlich von der Axa abhängig gewesen sein soll. Sowohl das Amtsgericht Potsdam als auch das Landgericht Potsdam hatten dem Mann Recht gegeben und die Axa verpflichtet, ihm rund 1100 Euro zurückzuzahlen.

Weiterer Verfahren anhängig

Das Thema hat die PKV in Unruhe versetzt, denn es ist eine Reihe weiterer Verfahren vor Gerichten anhängig. Wäre der BGH den Vorwürfen des Klägers gefolgt, hätten die betroffenen Beitragserhöhungen rückabgewickelt werden müssen. Das wäre mit einem immensen Aufwand verbunden gewesen und hätte dem Image der PKV sicher nicht genutzt.

Dazu wird es jetzt nicht kommen. Laut BGH ist allein ausschlaggebend, ob der Treuhänder gemäß den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes bestellt wurde. Nach Einschätzung des obersten Gerichts würde es keinen Sinn machen, wenn eine sachlich gerechtfertigte Prämienerhöhung allein an der fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders scheitern würde. „Denn die Vorschriften zur Prämienanpassung bezwecken es vor allem, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen durch den Versicherer zu gewährleisten.“

Krankenversicherer seien nicht nur zu Prämienanpassungen unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, sondern sogar verpflichtet. Der BGH hat den verhandelten Fall an das Landgericht Potsdam zurückverwiesen. Es soll prüfen, ob die Prämienanpassungen ausreichend begründet worden sind und ob die materiellen Voraussetzungen vorgelegen haben.

PKV-Verband reagiert positiv

Die Axa Kranken und der PKV-Verband haben das Urteil begrüßt. „Dies ist kein Urteil zu Lasten der Versicherten, sondern es bestätigt, dass die geltenden Regeln beachtet wurden“, sagt Dr. Florian Reuther, Leiter der Rechtsabteilung beim PKV-Verband.

 Der Rechtsanwalt des Klägers Dr. Knut Pilz von der Kanzlei Pilz Wesser & Partner spricht von einem „ambivalenten Urteil“. „Natürlich hätte ich mir vom BGH eine andere Einschätzung zur Treuhänder-Problematik gewünscht“, sagt Pilz. Er sieht durchaus positive Aspekte. So habe der BGH ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Versicherer die Prämienanpassungen ausreichend begründen müssen. „Viele Gerichte haben bereits festgestellt, dass dies nicht immer der Fall ist“, betont er. (iss)

Bundesgerichtshof: Az.: IV ZR 255/17

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