Kommentar zur Corona-Pandemie

Was Ethikräte dürfen und Politiker müssen

Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zur Corona-Pandemie muss diejenigen enttäuschen, die sich von der Wissenschaft Handlungsanweisungen in der Krise erhofft haben.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

In diesen Tagen der Krise verdichtet sich das politische Handeln allein auf die, die vom Souverän dazu legitimiert sind: Gewählte Politiker in Bund, Ländern und Kommunen.

Das zeigt sich auch am Deutschen Ethikrat und seinem aktuellen Bericht zur Corona-Pandemie. Das Gremium soll, so der offizielle Auftrag, „Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln“ geben – mehr kann und mehr darf es nicht. Die in manchen jüngeren Verlautbarungen gemutmaßte „Macht der Virologen“ auf die Grundlinien der Politik existiert nur in den Köpfen dieser Schreiber.

Insoweit erweckt der 26-köpfige Rat erst gar nicht den Eindruck, aus (natur-)wissenschaftlichen Erkenntnissen ließen sich konkrete Handlungsnormen für die Politiker im Umgang mit der Pandemie ableiten. Aufzeigen der ethischen Kernkonflikte, Hinweise zu einer möglichen gerechten Abwägung konkurrierender moralischer Güter – das ist der Job der Ethikräte.

Es sticht heraus, dass der Rat sich nicht in wissenschaftlichem Klein-Klein verliert, sondern elementare Bedingungen unserer demokratischen Kultur betont: Ein Denken in Kategorien des Ausnahmezustands führt ins Abseits.

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Bedrückend ist die Botschaft des Rats für Ärzte, die sich auf Triage-Entscheidungen vorbereiten. Der Staat ist in seinem Handeln an den Würdeschutz des Grundgesetzes gebunden. Das verbietet jede ex ante-Klassifizierung von Leben.

Umso wichtiger ist, dass sich ärztliche Fachgesellschaften diesem mit moralischen Dilemmata aufgeladenen Thema stellen: Der einzelne Arzt am Krankenbett darf mit seiner Entscheidung nicht allein gelassen werden.

Schreiben Sie dem Autor: florian.staeck@springer.com

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