Was die Gesundheitsreform für Ärzte bedeutet
BERLIN (hak). Nach der Verabschiedung des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) durch den Bundesrat, kann die Gesundheitsreform am 1. April in Kraft treten. Für Vertragsärzte ändert sich zunächst allerdings relativ wenig. Viele Vorschriften, auch zum Leistungsrecht, müssen erst einmal durch den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert werden.