Bewährungsstrafen

Weitergabe von Selbsttötungsmitteln: Senioren in Holland verurteilt

Senioren in den Niederlanden wollten anderen „ein humanes Lebensende in eigener Regie“ ermöglichen. Darf dazu die Vermittlung von Suizid-Mitteln gehören? Ein Gericht verhängt Bewährungsstrafen.

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Aktenordner mit Aufschrift "Sterbehilfe"

Zwei jetzt in den Niederlanden verurteilte Senioren haben nach Überzeugung des Gerichts den Verkauf von „mindestens eintausend Dosen oder noch mehr samt aller damit verbundenen Risiken“ an lebensmüde Menschen ermöglicht.

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Arnheim. Wegen der illegalen Weitergabe von Selbsttötungsmitteln sind in den Niederlanden eine Frau und ein Mann im Rentenalter zu Bewährungsstrafen von einem Jahr beziehungsweise vier Monaten verurteilt worden. Die beiden Senioren hätten den Verkauf von „mindestens eintausend Dosen oder noch mehr samt aller damit verbundenen Risiken“ an lebensmüde Menschen ermöglicht, befand das Gericht in Arnheim laut Angaben der Nachrichtenagentur ANP am Donnerstag.

Mehrere Empfänger des als „Mittel X“ bezeichneten Präparats hätten sich auch tatsächlich umgebracht. Darunter seien „verletzliche, relativ junge Menschen, deren Todeswunsch nicht völlig beständig gewesen zu sein schien“, erklärte der Richter.

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Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau und den Mann Haftstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren gefordert, wovon ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Vier weitere Angeklagte wurden freigesprochen.

„Kooperative letzter Wille“ – eine Organisation von über 70-Jährigen

Alle sechs gehören einer Organisation von über 70-Jährigen mit dem Namen „Kooperative letzter Wille“ an, die sich nach eigener Darstellung seit Jahren „im Rahmen des Gesetzes für ein humanes Lebensende in eigener Regie“ einsetzt.

Das Gericht stufte die Vereinigung zwar als „kriminelle Organisation“ ein, erklärte jedoch zugleich, bei deren Mitgliedern habe „das Ideal der Autonomie“ im Vordergrund gestanden. Sie seien keine „Händler des Todes“. Die Verlesung des Urteils wurde mehrfach von Unterstützern der Angeklagten vor dem Gerichtsgebäude mit Sirenen und Sprechchören gestört. Sterbehilfe ist in den Niederlanden nur unter bestimmten medizinisch-ethischen Voraussetzungen und ärztlicher Aufsicht legal. 4,5 Prozent aller Todesfälle in den Niederlanden waren im Vorjahr auf legale Tötung auf Verlangen zurückzuführen.

Der Lieferant des tödlichen „Mittel X“ – ein 31-jähriger Mann aus Eindhoven – war im Juli 2023 zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, davon 18 Monate auf Bewährung. Laut ANP hatte die jetzt verurteilte Frau im Rahmen ihrer Tätigkeit für die „Kooperative letzter Wille“ organisiert, dass Menschen mit Suizidabsicht mit dem Lieferanten in Kontakt kamen, der ihnen das Präparat dann gegen Bezahlung zuschickte. (dpa)

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