Bundestag bleibt dran
Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor
Zwei Gruppen von Bundestagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen sind weiterhin auf der Suche nach Mehrheiten für ein Gesetz zur Regelung des begleiteten Suizids. Tatsächlich werden bereits Fakten geschaffen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Arbeiten im Bundestag an einem Gesetz zur Regelung des begleiteten Suizids gehen weiter. Dabei sollte sowohl der Zugang zu einem todbringenden Medikament geregelt als auch möglichem Missbrauch und einer Normalisierung dieser Form des Sterbens vorgebeugt werden, sagte der SPD-Abgeordnete Dr. Lars Castellucci der Ärzte Zeitung auf Anfrage.
Castellucci war Initiator eines der beiden im vergangenen Jahr im Bundestag gescheiterten fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfe zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung.
Die Gruppe berate derzeit in gleicher Zusammensetzung, welche Änderungen einem neuen Gesetzentwurf im Parlament zu einer Mehrheit verhelfen könnten. Einbezogen würden diejenigen Abgeordneten, die die beide im vergangenen Jahr vorgelegten Gesetzentwürfe abgelehnt hätten.
Vor vier Jahren hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Recht auf selbstbestimmtes Sterben gefällt, zu dem auch die Suididassistenz gehören müsse.
Helling-Plahr: „Klarer Rechtsrahmen“
Für den Neuanlauf hält Castellucci es für „eindeutig“, dass im Parlament nur eine Lösung eine Mehrheit finden werde, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umfassend umsetze.
Das bedeute, die Selbstbestimmung der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, mit ihrem Recht, auch über das Ende ihres Lebens zu entscheiden. Eine solche Lösung müsse diese Selbstbestimmung wirksam vor Missbrauch schützen, zum Beispiel vor Helfern, die wirtschaftliche Interessen vor den freien Willen der Menschen stellten.
BtM-Vorlagen abgewiesen
Bundesverfassungsgericht bekräftigt Sterbehilfe-Urteil
Einen ähnlichen Weg hat auch die zweite Gesetzesinitiative um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr eingeschlagen. „Als fraktionsübergreifende Gruppe für ein liberales Suizidhilfegesetz sind wir davon überzeugt, dass wir einen liberalen und klaren Rechtsrahmen für die Sterbehilfe brauchen“, sagte Helling-Plahr der Ärzte Zeitung.
Man habe daher eine umfassende Befragung aller Abgeordneten zu möglichen Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf durchgeführt.
Natrium-Pentobarbital steht nicht zur Verfügung
Für eine schrittweise Umsetzung des Urteils wirbt unter dessen die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS). Assistierter Suizid durch Ärzte sollte für eine Übergangsphase zunächst bei Palliativpatienten und und körperlich Schwerstkranken möglich werden.
Nach zwei Jahren sollten die Ergebnisse evaluiert werden und der assistierte Suizid eventuell für weitere Patientengruppen in Betracht gezogen werden, darunter auch chronisch seelisch erkrankte Menschen. Die Schmerzmediziner sehen zudem die orale Gabe todfbringender Medikamente kritisch und plädieren für eine intravenöse Alternative.
Positionspapier der DGS
Schmerzmediziner machen neuen Vorschlag für assistierten Suizid
Längst werden andernorts auch ohne geltende Gesetze Fakten geschaffen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) wirbt für eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Ärzte sollen das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital „zum Zwecke der Selbsttötung“ rezeptieren können, so wie dies in der Schweiz schon üblich sei.
Dies müsse vom Gesetzgeber geregelt werden, fordert DGHS-Präsident Robert Roßbruch. Derzeit steht das Mittel nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht für die Suizidassistenz zur Verfügung.
Entsprechende Vorschläge habe es auch in den beiden im Vorjahr gescheiterten Gesetzentwürfen gegeben. Bis dahin würden sich die Sterbehelfer der DGHS mit Thiopental behelfen. Die Ärzte müssten dafür einen Zugang legen, der Sterbewillige könne den Zufluss des Medikaments dann selbstständig auslösen, erklärt Roßbruch.
Die DGHS hat eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr für ihre Mitglieder 419 Suizidbegleitungen durch Ärzte organisiert. (af)