Kommentar zur KBV-VV
Wettbewerb der Systeme
Die KBV schmiedet Pläne, wie Patienten bei Arztbesuchen effektiv gesteuert werden können. Dabei steht die HzV teilweise Pate.
Veröffentlicht:Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) im Kollektivvertrag? Ein Steuerungstarif der Kassen gegen das „Ärzte-Hopping“? Was KBV-Chef Dr. Andreas Gassen für das neue Grundsatzprogramm der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorgeschlagen hat, ist nicht ohne Charme, auch wenn er in den vergangenen Tagen dafür ordentlich Prügel einstecken musste.
Und es ist auch gar nicht so weit weg von dem, was bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) diskutiert wurde. Freie Arztwahl – ja! Aber nicht freie Wahl der Versorgungsebene – das ist schon länger eine Forderung der DEGAM. Es wäre nicht das erste Mal, dass Impulse der HzV im Kollektivvertrag zumindest in Ansätzen übernommen würden. Erinnert sei an die weitergebildete MFA der HzV, VERAH, die zur NäPA im EBM wurde.
Auch der Chronikerzuschlag im EBM trägt durch seinen pauschalen Charakter einiges aus den Hausarztverträgen mit sich – auch wenn es in der HzV eher um Diagnosen (P1-P3), im EBM eher um den regelmäßigen Kontakt zwischen Arzt und Patient (4-3-2-Regel) geht. Die Diskussion um das richtige Maß, um den Aufwand mit Chronikern pauschal zu bewerten, ist noch nicht beendet.
Der Wettbewerb der Systeme wirkt – fragt sich nur, ob die Krankenkassen dabei mitmachen.
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