KBV

Wie Notfälle an die richtige Stelle gelangen

Angekündigt ist sie, Details stehen noch aus: Experten mahnen mehr Tempo bei der Notfall-Reform an.

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BERLIN. Derzeit stehen in Deutschland an 771 Standorten Bereitschaftsdienstpraxen für die ambulante ärztliche Versorgung bereit. Diese Zahl nannte Dr. Bernhard Gibis, Leiter Sicherstellung und Versorgungsstrukturen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf einem Fachkongress der Björn Steiger Stiftung am Mittwoch in Berlin.

Die 771 Standorte seien in der Regel an Kliniken eingerichtet und würden über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung organisiert, betrieben und finanziert. Der Grad der Integration in die Klinik differiere je nach Standort und solle im Rahmen der geplanten Reform der Notfallversorgung bundesweit vertieft werden.

Die Reform der Notfallversorgung gehöre möglichst zügig angepackt. „Es gibt Riesengründe, das System gemeinsam weiterzuentwickeln“, betonte Gibis. Notfallambulanzen an Kliniken seien eigentlich für schwerere Fälle gedacht. De facto suchten heute aber auch Patienten mit eingewachsenem Zehennagel die Ambulanzen auf. „Das Kontinuum hier ist sehr breit“, so Gibis, „und alles landet in einem gleichen Kanal.“

Die Folge sei, dass viele Notaufnahmen überlastet seien. Eine Reform der Notfallversorgung müsse deshalb sicherstellen, dass künftig „die richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt an die richtige Stelle kommen“.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116.117 spiele dabei eine wichtige Rolle, so Gibis. Die Ärzte dort kümmerten sich um leichtere Fälle und entlasteten so die Notärzte der Kliniken. Bei Bedarf leite der Bereitschaftsdienst Patienten auch in die Notaufnahme weiter. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz werde das Aufgabenspektrum der 116.117 noch einmal erweitert, so Gibis.

So müssen die Terminservicestellen bundesweit unter der Nummer 116.117 täglich rund um die Uhr erreichbar sein und ab 2020 auch online oder über eine App. Ferner müssen die Servicestellen Patienten in Akutfällen mittels eines Ersteinschätzungsverfahrens eine unmittelbare Behandlung in der gebotenen Versorgungsebene vermitteln.

Jetzt gehe es darum, das Angebot der 116.117 einheitlich auszugestalten, so Gibis. Das sei eine anspruchsvolle Aufgabe. Regionale Unterschiede seien aber schon deshalb nicht hinzunehmen, da dies die gesamte Nummer in Misskredit bringen könne. (hom)

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