Wird Rettungsdienst als Konzession vergeben?
Niedersachsen will einen Rettungsdienst künftig nur dann zulassen, wenn er sich auch am Katastrophenschutz beteiligt. Das sorgt für einen Aufschrei der Kassen: Sie fürchten als Folge Mehrkosten.
Veröffentlicht:HANNOVER. Niedersachsens Regierungsfraktionen CDU und FDP wollen beim neuen Rettungsdienstgesetz die Zulassung zum Rettungsdienst an die Beteiligung am Katastrophenschutz knüpfen.
Das geht aus einer Gesetzesinitiative der beiden Lantagsfraktionen vom Juni 2011 hervor.
Kassen lehnen Entwurf ab
Die Niedersächsischen Krankenkassen kritisierten den Entwurf - unter anderem deshalb, weil er die Chancengleichheit unter den Anbietern verhindere und den Kassen Zusatzkosten aufbürden könnte, so vdek-Sprecher Hanno Kummer.
Die Regelung sei fragwürdig, da der Rettungs- beziehungsweise Krankentransport eine Krankenkassenleistung sei, der Katastrophenschutz aber Ländersache.
Kassen einig: Das ist nicht akzeptabel!
"Das Land macht so die Beteiligung an einer Landesaufgabe zur Voraussetzung für eine Vertragspartnerschaft mit den Krankenkassen. Das ist nicht akzeptabel”, heißt es in einer Meldung der Kassen.
"Außerdem befürchten wir, dass die Krankenkassen durch die Hintertür an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden sollen", sagte Hanno Kummer der "Ärzte Zeitung."
"Novellierung nicht der richtige Weg"
Zwar nähmen die Hilfsorganisationen in den Ländern besondere Aufgaben wahr und leisteten im Katastrophenfall wertvolle Arbeit - "die Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist allerdings nicht der richtige Weg zum Erhalt der Hilfsorganisationen", hieß es.
Zudem unterlaufe der Entwurf nach Worten Kummers das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das besonders mit Blick auf Niedersachsen mehr Transparenz und Wettbewerb beim Rettungsdienst eingefordert hat.
Rettungsdienst müsste eigentlich ausgeschrieben werden
Der Rettungsdienst müsste als nicht-hoheitliche Leistung von den Städten und Kreisen eigentlich ausgeschrieben werden. "Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht, wenn die Beauftragung per Konzession erfolgt", so die Krankenkassen.
"Ein solches Konzessionsmodell wird in Niedersachsen nun durch die Gesetzesnovellierung ermöglicht."