Assistierter Suizid

Zentralratspräsident Schuster tut sich mit Suizidbeihilfe schwer

Internist Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, lehnt den assistierten Suizid nicht kategorisch ab, hat aber aus religiöser Perspektive Vorbehalte.

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Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, sieht den Suizid im Judentum aus religiöser Perspektive problematisch.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, sieht den Suizid im Judentum aus religiöser Perspektive problematisch.

© Patty Varasano

Berlin. Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Internist Dr. Josef Schuster, tut sich nach eigenen Worten schwer mit assistiertem Suizid.

„Ein Suizid ist im Judentum aus religiöser Perspektive problematisch, auch wenn sich durch die medizinischen Erkenntnisse über psychische Erkrankungen hier bereits das Bild gewandelt hat“, sagte Schuster, der auch dem Deutschen Ethikrat angehört, in Berlin. Der assistierte Suizid sei noch einmal eine andere Kategorie.

„Ich lehne ihn unter Berücksichtigung einer Ausschöpfung palliativer Maßnahmen nicht gänzlich und kategorisch ab, tue mich mit dem Gedanken aber sehr schwer. Für einen gewerbsmäßigen assistierten Suizid habe ich grundsätzlich kein Verständnis“, betonte Schuster. Der Würzburger hatte selbst Medizin studiert und führte bis 2020 eine internistische Facharztpraxis.

Am Donnerstag will der Bundestag erstmals in der Geschichte über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid entscheiden. Dabei geht es darum, wer unter welchen Voraussetzungen ein tödliches Mittel erhalten darf. Dazu liegen zwei Gesetzentwürfe vor.

Ein liberaler Entwurf ist stärker darauf angelegt, Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Der andere stellt den Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund. Es soll vor allem ausgeschlossen werden, dass Menschen sich zu einer Selbsttötung gedrängt fühlen.

Beide Parlamentariergruppen treten zudem in einem gemeinsamen Antrag für eine bessere Suizidvorbeugung ein. Dazu fordern sie einen Nationalen Präventionsplan und ein Gesetz sowie die Errichtung eines Suizidpräventionsdienstes mit bundeseinheitlicher Telefonnummer. (KNA)

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