Krankenkassen
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt auf 1,3 Prozent
Gesetzlich Versicherte müssen mit einer Anhebung ihres Zusatzbeitragssatzes rechnen. Aber: Die 1,3 Prozent sind nur eine Rechengröße, über die tatsächliche Höhe entscheiden die Verwaltungsräte der einzelnen Kassen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesregierung hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr auf 1,3 Prozent festgesetzt, 0,2 Punkte mehr als im laufenden Jahr. Dies entspricht dem Vorschlag des Schätzerkreises. Krankenkassen hingegen hatten sich für einen Zusatzbeitragssatz von 1,4 Prozent ausgesprochen. Die Festlegung von 1,3 Prozent war erwartet worden, da die Regierung nur so sicherstellen kann, dass die Summe der Sozialbeiträge 40 Prozent nicht überschreitet.
Dieses Ziel, die sogenannte „Sozialgarantie“, war von der großen Koalition ausgesprochen worden. Diese Vorgabe ist auch im Versorgungsverbesserungsgesetz (GPVG) enthalten, das vergangene Woche erstmals im Bundestag behandelt worden ist.
Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) haben die GKV-Ausgaben für das kommende Jahr auf 274,9 Milliarden Euro geschätzt, der GKV-Spitzenverband hingegen geht von 276,6 Milliarden Euro aus – das entspricht etwa einem zehntel Prozentpunkt mehr.
Defizit von 16,6 Milliarden muss gestopft werden
Der auf 1,3 Prozent festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine kalkulatorische Rechengröße. Aufgabe der Verwaltungsräte der einzelnen Kassen wird es in den kommenden Wochen sein, über die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze der einzelnen Kassen zu entscheiden. Im kommenden Jahr muss in der GKV voraussichtlich ein Defizit von 16,6 Milliarde Euro gestopft werden. Acht Milliarden davon sollen die Kassen aus ihren Finanzreserven beisteuern.
Dafür sollen die Kassen laut dem GPVG-Entwurf 66,1 Prozent ihrer Finanzreserven zu Gunsten des Gesundheitsfonds abgeben, die über das 0,4-fache einer Monatsausgabe hinausgehen. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas zeigte sich bei der ersten Beratung des GPVG im Bundestag skeptisch, ob alle Kassen unter diesen Bedingungen in der Lage sein werden, genehmigungsfähige Haushalte vorzulegen. (fst)