Apotheker raten

Zuzahlungsbefreiung rechtzeitig beantragen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) rät allen Patienten, die ein planbares Einkommen haben – damit sind auch Rentner betroffen – und regelmäßige Zuzahlungen auf Arzneimittel erwarten, bereits zu Jahresbeginn bei ihrer Kasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung zu stellen.

Wenn vom verordnenden Arzt ein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist, wird die Zuzahlung nämlich erst gar nicht eingezogen. Immerhin jeder elfte GKV-Versicherte gilt laut DAV als befreit von dem Zusatzbetrag. (reh)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Felix Michl: Unternehmer, Jurist und Medizinstudent

Lesetipps
Arzt injiziert einem älteren männlichen Patienten in der Klinik eine Influenza-Impfung.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!