Verhandlungen von Kassen und KBV
vmf-Präsidentin König: Honorarplus reicht nicht für faire MFA-Gehälter
Mit dem Honorarplus von 3,85 Prozent für 2024 werden die Kassenärzte auf dem Personalmarkt nicht konkurrenzfähig sein, mahnt der Verband der medizinischen Fachberufe (vmf) – und fordert einen staatlichen Sonderzuschlag für Praxen.
Veröffentlicht:
Für einen guten Praxisbetrieb unerlässlich: gut ausgebildete MFA. Doch immer öfter wandern Fachangestellte aus den Praxen ab, weil sie etwa in Kliniken besser bezahlt werden. Um hier bei den Gehältern mithalten zu können, bräuchten die Praxen mehr finanzielle Unterstützung, meint der vmf.
© ISO K Medien GmbH / stock.adobe.com
Bochum. Der Verband der medizinischen Fachberufe (vmf) fordert einen staatlichen Sonderzuschlag, damit Praxen konkurrenzfähige MFA-Gehälter zahlen können. Das nun vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarplus von 3,85 Prozent für Kassenärzte reiche nicht aus, um die anstehenden Tarifsteigerungen für MFA zu finanzieren, heißt es in einer Mitteilung des vmf vom Freitag.
„Wir müssten, um den Abstand zu den MFA im TVÖD aufzuholen, bei den anstehenden Tarifverhandlungen eine Erhöhung von 31,2 Prozent erzielen“ so vmf-Präsidentin Hannelore König. Auch der Abstand bei den Einstiegsgehältern zwischen MFA und den in den Krankenkassen angestellten Sozialversicherungsfachangestellten betrage mehr als 30 Prozent.
Stundenlohn von nicht einmal 14 Euro für Einsteigerinnen
Dass sich Kassen und Ärzteseite nun auch darauf geeinigt haben, MFA-Tarifverträge künftig schneller in den ärztlichen Honoraren – genauer im Orientierungswert im EBM – abzubilden, ist laut König zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei allerdings ein Schritt, der erst ab 2025 wirke.
„Damit werden die Personalkosten im Orientierungswert zwar ein Jahr früher als bisher berücksichtigt, aber es fehlt dennoch ein ganzes Jahr, das die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zwischenfinanzieren müssen“, sagt die vmf-Präsidentin.
„Um die MFA in den Praxen und die ambulante Versorgung aufrechtzuhalten, ist es deshalb dringend notwendig, jetzt direkt zu handeln. Die von der KBV geforderten 300 Euro pro Monat Plus für die MFA-Gehälter müssen über einen staatlichen Sonderzuschlag finanziert werden“, fordert sie.
„Extrem enttäuschend“
Ärger über Honorarabschluss: KBV-Vorstand zum Rücktritt aufgefordert
Errechneter Stundenlohn von 13,65 Euro
Denn in der Zwischenzeit stiegen im öffentlichen Dienst ab 1. März die Einstiegsgehälter von MFA auf 17,34 Euro pro Stunde. König: „Selbst der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung erhöht sich ab dem 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro pro Stunde.“
Stellt man dem die MFA-Tarifgehälter gegenüber, ergibt sich bei einer 38,5-Stunden-Woche und durchschnittlichen 21 Arbeitstagen im Monat in der Tätigkeitsgruppe I für die ersten vier Berufsjahre ein Stundenlohn von 13,65 Euro. (reh)