Schreiben ans Bundesgesundheitsministerium
AU bei Corona ohne Symptome: Arbeitgeber fordern Entlastung
Das Bundesarbeitsgericht hat eine symptomlose Corona-Infektion als Krankheit eingestuft. Muss ein Arbeitnehmer dann in Quarantäne, hat er Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitgeber klagen: Dies gehe allein auf ihre Kosten.