Arzthonorar
Abrechnungsfachmann: „Nehmen Sie nie eine Rechnung zurück!“
Die hohe Inflationsrate ist kein Grund, für medizinische Leistungen einen höheren Steigerungssatz anzusetzen. Aber es gibt viele andere Anlässe, den Schwellenwert zu überschreiten – bei guter Begründung geht das auch durch. Und wenn nicht?