Urteil
Ärzte dürfen in Stellenanzeigen „coole Typen“ suchen
Die Formulierung „coole Typen“ ist in Stellenanzeigen rechtlich zulässig. Denn Coolsein ist keine Frage des Alters, urteilte jetzt das Arbeitsgericht Koblenz.
Die Formulierung „coole Typen“ ist in Stellenanzeigen rechtlich zulässig. Denn Coolsein ist keine Frage des Alters, urteilte jetzt das Arbeitsgericht Koblenz.
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